Werbung

Welcher Versicherungsschutz ist nach der Trennung noch nötig?

Eine Scheidung ändert den Versicherungsbedarf

  • Bianca Boss, Bund der Versicherten (BdV)
  • Lesedauer: 2 Min.

Durch eine Scheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft ändert sich nicht nur der Alltag, sondern auch der Versicherungsbedarf. Solange Paare nur getrennt leben, bleibt der Versicherungsstatus meist noch unverändert. Spätestens, wenn die Trennung rechtskräftig wird, sollten die Versicherungsverträge jedoch überprüft werden.

Wenn Paare den Bund fürs Leben eingehen, haben sie die Möglichkeit, einige Versicherungsverträge zusammenzulegen und so Kosten zu sparen. Kommt es zu einer permanenten Trennung, müssen zumindest diese Verträge wieder geändert werden. Zu empfehlen ist, alle bestehenden privaten Versicherungsverträge zu überprüfen. Allgemein gilt: Der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer führt den Vertrag fort. Zuvor mitversicherte Personen müssen sich um neuen Versicherungsschutz kümmern.

Zunächst sollte also geprüft werden, wer in welchem Versicherungsvertrag Versicherungsnehmer ist und wer nur mitversicherte Person. Bei einer Änderung des Namens oder der Anschrift sollte der Versicherer immer schnellstmöglich informiert werden.

Wer bisher in der gesetzlichen Krankenkasse des Partners mitversichert war, setzt die Mitgliedschaft nach der rechtskräftigen Trennung als freiwillige Versicherung fort. Wird das allerdings nicht gewünscht, kann innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Kasse über die Austrittsmöglichkeit der Austritt erklärt werden.

In der privaten Krankenversicherung ändert sich nichts, wenn beide versicherte Personen bisher einen eigenen Vertrag hatten. Einen gemeinsamen Vertrag muss der Krankenversicherer indes in zwei Verträge aufteilen.

In der Privathaftpflichtversicherung besteht nach der rechtskräftigen Trennung für die Person kein Versicherungsschutz mehr, die vorher über den Partner mitversichert war. Am besten sollten sich Betroffene so früh wie möglich um einen eigenen Vertrag kümmern. Unter Umständen könnte der Versicherungsschutz nämlich auch schon früher wegfallen, ohne dass sie davon erfahren, wenn beispielsweise der Versicherungsnehmer die Prämie nicht zahlt.

Bei Versicherungsverträgen mit einer vereinbarten Todesfallleistung - etwa bei einer Lebens- oder Unfallversicherung - muss gegebenenfalls das Bezugsrecht geändert werden. Besteht eine Risikolebensversicherung, ist es ratsam zu prüfen, ob eine Fortführung des Vertrags überhaupt noch sinnvoll ist. Unabhängig davon, dass man generell jeden Versicherungsvertrag zum Laufzeitende ordentlich kündigen kann, gelten bei Scheidungen möglicherweise spezielle Regelungen.

Weitere Hinweise und Tipps hat der BdV im Infoblatt »Änderung des Familienstandes und Versicherungen« gesammelt.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal