Solaranlage auf Garagendach

Urteil

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Montiert ein Installateur eine Photovoltaikanlage auf dem Garagendach, muss das Dach nach der Montage dicht sein. Muss die Anlage wegen Feuchtigkeitsschäden abgebaut und neu montiert werden, haftet der Installateur für die Kosten, wenn er die Anlage nicht mit der Dachabdichtung abgestimmt und den Auftraggeber nicht auf die marode Unterspannbahn hingewiesen hatte. (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2019, Az. 29 U 199/16). OnlineUrteile.de

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