Staatsstütze für Boni

Stabilisierungsfonds schließt Gratifikationen nicht aus

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Mit viel Geld springt der Staat ein, um die Wirtschaft in der Coronakrisenzeit zu stützen. Mit so viel Geld, dass der Bundestag sogar die Schwarze Null über Bord geworfen hat. Wie schon in Zeiten der Bankenkrise springt der Staat jetzt der bedrohten Wirtschaft bei, nicht der Bankenwirtschaft diesmal, sondern dem produzierenden Gewerbe. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzespaket am Freitag zu.

Die Hilfe kann verschiedene Formen annehmen, sie reichen von direkten Krediten über Einlagen oder sogenannte Genussrechte bis hin zu Schuldverschreibungen, enden aber damit in der Beteiligung des Gläubigers, also des Staates, am kriselnden Unternehmen. Diese soll nicht länger als zehn Jahre dauern, so stellen sich die Urheber des Gesetzes, den Fortgang der Dinge vor. Doch welche Regeln in dieser Zeit gelten, scheint eine Sache, die von Fall zu Fall geklärt wird.

Etwa Boni und andere Extrazahlungen für Manager. Zunächst schien die Prämisse zu gelten, dass in Not geratene Unternehmen ihren Managern in der Krisenzeit und unter staatlicher Kuratel keine Boni und Gratifikationen zahlen dürften. So zitierte die »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung« noch drei Tage vor dem Bundestagsbeschluss den Haushaltspolitiker der CDU Eckhardt Rehberg mit den Worten: »Für die Zeit der Beteiligungen und Garantien des Staates dürfen Vorstände und andere Organe keine Boni, Dividenden, Gratifikationen und Aktienprogramme neben ihrem Grundgehalt erhalten.«

»Das Lob von Politikern für Leute, die jetzt tun, was sie immer tun, nämlich ihrer meist unterbezahlten Arbeit nachzugehen, wirkt fast peinlich«, kommentiert Uwe Kalbe ein verlogenes Lob.

Die Bundesregierung wurde im Gesetzentwurf aufgefordert, sicherzustellen, dass »Unternehmen, die aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds Mittel zur Rekapitalisierung oder Garantien erhalten«, für die Dauer der Maßnahmen keine Dividenden, Boni oder andere gesonderte Vergütungen» neben dem Festgehalt ausgeben dürften.

Doch offenkundig nutzten einflussreiche Lobbyisten trotz der überaus kurzen Zeit bis zum Mittwoch erfolgreich ihren Einfluss, hier eine kleine Hintertür einzubauen. Nun steht im Gesetz, dass nur solche Unternehmen keine Gratifikationen ausgeben dürfen, die aus dem Fonds «Mittel zur Rekapitalisierung oder umfangreiche Garantien erhalten». Nur «umfangreiche» Garantien des Staates also sind noch ein Hindernis für Boni. Wo dieser Umfang liegt und nach welchen Kriterien er zu bemessen ist, darauf mochte sich das Bundeswirtschaftsministerium nicht festlegen und zog es vor, sich auf eine entsprechende Anfrage des «neuen deutschland» in Schweigen zu hüllen.

Die Haushälterin der Linken im Bundestag Gesine Lötzsch kritisiert, dass in einer Nacht-und-Nebel-Aktion der Maßgabenbeschluss verwässert wurde und sieht offenbar ein Krisenvorgehen nach zweierlei Maß. Alle Parteien im Bundestag hätten den Menschen gedankt, die unsere Gesellschaft in der Coronakrise am Laufen halten, so Lötzsch gegenüber «nd». Doch «gleichzeitig sei in Hinterzimmern über die Zahlung von Boni für Unternehmen verhandelt worden, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen wollen. Im Ergebnis könnten nun auch Vorstände dieser Unternehmen auf Boni hoffen. Der Forderung der Linken, Menschen in systemrelevanten Berufen einen Risikozuschlag von 500 Euro zu zahlen, sei man hingegen nicht gefolgt.

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