Lockerungen frühestens ab 27. April

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich auch über den 20. April hinaus auf massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens einstellen. »Ich gehe davon aus, dass wir ab dem 27. April oder dem 1. Mai Veränderungen haben werden in den Ausgangsbeschränkungen«, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstagmorgen im RBB auf »Radioeins«.

An diesem Mittwoch wollen sich die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung in einer Telefonkonferenz zu Lockerungen des Corona-bedingten Shutdowns verständigen. Danach werde es aber mehrere Tage dauern, bis die Entschlüsse umgesetzt werden können, so Müller. Der Regierende betonte, wie wichtig ein bundesweit einheitliches Vorgehen sei. Außerdem müsse jede Lockerung auf die Frage hin überprüft werden, ob das Gesundheitssystem einen daraus möglicherweise resultierenden Anstieg der Infektionszahlen bewältigen kann.

Um eine Ausbreitung des Coronavirus in der Stadt weiter einzudämmen, hat der rot-rot-grüne Senat am Sonntag zudem eine neue Informationskampagne gestartet. »Wenn wir solidarisch miteinander sind, werden wir Berlinerinnen und Berliner diese Krise gemeinsam meistern, wie wir schon so vieles gemeinsam überstanden haben«, erklärte Müller zum Auftakt. Mit der Kampagne BerlinGegenCorona sollen die Menschen in der Hauptstadt dazu bewegt werden, sich noch besser an die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu halten. Außerdem soll mit Hilfsangeboten die Solidarität verstärkt werden. Die Kampagne kostet 700 000 Euro.

Ob die Eingriffe des Senats mit seinen Verordnungen in der Corona-Pandemie rechtlich gedeckt sind, will unterdessen der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe mit einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht prüfen lassen. Darüber berichtete zuerst der »Tagesspiegel«. Die Organklage ging nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichtshofs am Dienstagvormittag ein.

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