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Demonstrieren muss sein

MEINE SICHT

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Coronakrise treibt seltsame Blüten: Eigentlich wollte die rot-rot-grüne Koalition in Berlin Anfang Mai dieses Jahres mit einem neuen, besonders liberalen Versammlungsgesetz an die Öffentlichkeit treten. Seit der Föderalismusreform kann Berlin wie andere Bundesländer selbst Versammlungsgesetze erlassen, die dieses grundgesetzlich verankerte Recht regeln. Bislang macht die Hauptstadt von diesem Recht nicht nur partiell Gebrauch. Nicht weniger als ein »deutschlandweites Vorbild für ein demokratieförderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht« war im Koalitionsvertrag des Mitte-links-Bündnisses versprochen worden.

Doch statt etwa um die Aufhebung des sogenannten Vermummungsverbotes auf Demonstrationen dreht sich die Debatte in der aktuellen Coronakrise um das faktische Totalverbot von Versammlungen, das in Berlin mit wenigen Ausnahmen derzeit in Kraft ist. Dass es angesichts des Ausmaßes der Verbreitung des Coronavirus Regelungen bedarf, will wohl kaum jemand ernsthaft anzweifeln. Es gibt einige Hinweise darauf, dass sich beispielsweise in Spanien bei Demonstrationen zum 8. März in Madrid viele Menschen infiziert haben könnten. Das Verbot von eng gedrängten Massendemonstrationen erscheint aus dieser Perspektive sinnvoll.

In Hinblick auf den bevorstehenden 1. Mai stellt sich dennoch die Frage, ob es nicht möglich gemacht werden könnte, dass unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften protestiert werden kann. Immerhin geht es um ein Grundrecht. In der aktuellen Krise ist politischer Protest in einer Demokratie nötiger denn je.

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