Hilft die Rentenversicherung Selbstständigen?

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Die Rentenversicherung hat Hilfe für Selbstständige angekündigt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Wie sehen diese Hilfen aus?
Werner H., Berlin

Auskunft gibt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland:

Selbstständige, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen. Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden. Betroffene können sich formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversicherung wird zum späteren Zeitpunkt eine Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.

Selbstständige, die von der Möglichkeit des Aussetzens der Beitragszahlung Gebrauch machen möchten, erreichen die Deutsche Rentenversicherung derzeit nur schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg: über das Servicetelefon unter (0800) 1000 480 90 (montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr).

Infos zur Versicherungspflicht und Beitragszahlung von Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung enthält auch die Broschüre »Selbstständig - Wie die Rentenversicherung Sie schützt«. Sie kann am Servicetelefon bestellt werden.

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