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Gemeinnützigkeit ist politisch

Rechtsgutachten sieht große Spielräume für Organisationen wie Attac und die VVN-BdA

Die Gemeinnützigkeit von Organisationen, die sich auch politisch betätigen, war in den vergangenen Monaten oft Thema von juristischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) verlor ihre Gemeinnützigkeit genauso wie die Nichtregierungsorganisation »Campact« oder das globalisierungskritische Netzwerk »Attac«. Sie alle sind angeblich zu politisch und setzen sich nicht vorrangig für die in der Abgabenordnung aufgelisteten gemeinnützigen Zwecke ein, sondern beteiligen sich an der politischen Willensbildung. Im Frühjahr 2019 hatte der Bundesfinanzhof seine Zweifel daran geäußert, dass eine allgemeinpolitisch tätige Organisation wie »Attac« gemeinnützig sein könne. Vor knapp zwei Monaten entschied das hessische Finanzgericht, dass es dem Verein die Gemeinnützigkeit entziehen müsse. Die Richter kritisierten den Bundesfinanzhof zwar für seine Leitsätze, fühlten sich allerdings daran gebunden.

Ein wichtiger Punkt in der Begründung des Bundesfinanzhofs war, dass dort Parallelen zwischen gemeinnützigen Organisationen, die sich politisch betätigen und Parteien gezogen wurden. Für Parteien gelten in Deutschland relativ strenge Regeln in Bezug auf Spenden. Unternehmensspenden sind etwa überhaupt nicht von der Steuer absetzbar und Personen können Spenden nur bis zu einer Höhe von 3300 Euro absetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder durchschnittlich verdienende Mensch steuerlich absetzbar an Parteien spenden kann und sich niemand durch hohe Spenden Vorteile erkauft und gleichzeitig steuerlich davon profitiert.

Diesen Grundsatz auch auf gemeinnützige Vereine anzuwenden, hält der Bochumer Juraprofessor Sebastian Unger für falsch. Im Auftrag der »Gesellschaft für Freiheitsrechte« hat er ein Rechtsgutachten zur politischen Betätigung von gemeinnützigen Organisationen erstellt. Unger kommt zu dem Schluss, »Gemeinnützigkeit und politische Betätigung sind viel weitgehender miteinander vereinbar, als es die derzeitige Rechtsprechung möglich macht«. Die Förderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen müsse anders ermöglicht werden als die Förderung von Parteien. Schon alleine, weil ihre Form der Beteiligung an politischen Prozessen anders aussieht. Ideen, Vereine könnten sich überlegen, ob sie politisch oder gemeinnützig sein oder einen politischen Teil ausgliedern wollen, hält Unger für einen Fehlschluss.

Wenn ein unpolitisch erscheinendes Vereinsprojekt aus Steuermitteln finanziert würde, sei es beispielsweise automatisch politisch. Unger meint: »Gemeinnützigkeit ist zwangsläufig und in all ihren Ausprägungen politisch.« Für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts sieht der Jurist mehrere Möglichkeiten. Eine einfache Option wäre, die politische Betätigung in die Liste der Gemeinnützigkeit aufzunehmen. Außerdem könne man darüber nachdenken, Gemeinnützigkeit daran zu knüpfen, dass Organisationen demokratisch aufgebaut sind und zum Beispiel keine harten Kriterien daran knüpfen, wer Mitglied werden darf. Auch die Einführung von Transparenzregeln für Spenden ab einer gewissen Höhe hält Unger für eine Möglichkeit.

Für Pauline Weller von der »Gesellschaft für Freiheitsrechte« ist das Gutachten ein »wichtiger Baustein« für die anstehenden Reformen des Gemeinnützigkeitsrechts. Seit der Entscheidung gegen »Attac« gebe es eine »verstärkte Rechtsunsicherheit«. Beim Bundesfinanzministerium herrsche aber eine »große Dialogbereitschaft«, um die Rechtslage zu verändern. Nur, wann das sein wird, ist derzeit unklar. Von »bis zur Sommerpause« des Bundestags bis zu, »zum Ende der Legislaturperiode« gebe es verschiedene Antworten.

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