Weidels unbekannter Gönner

Ermittlungsbehörden liegen neue Beweise in der AfD-Parteispendenaffäre vor

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ist inzwischen kompliziert geworden, in der Parteispendenaffäre rund um die AfD-Politikerin Alice Weidel den Überblick zu behalten. Seit Bekanntwerden mehrerer Überweisungen von insgesamt 132 000 Euro an ihren Kreisverband am Bodensee im November 2018 tauchen immer wieder neue Namen angeblicher Spender auf; falsche Fährten ziehen die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Konstanz und der Bundestagsverwaltung seitdem in die Länge.

Mittlerweile sind die Behörden aber einen wichtigen Schritt weitergekommen, wie Recherchen des »Spiegels« und des ARD-Magazins »Report Mainz« zeigen. Demnach sollen in der Schweiz sichergestellte Kontounterlagen weitere Hinweise liefern, wonach die Spenden an Weidels Kreisverband auf den Immobilienmilliardär Henning Conle zurückgehen, der zurückgezogen im Großraum Zürich lebt.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz gibt dazu bisher keine weiteren Informationen bekannt, räumte aber auf Mediennachfrage ein, im Zuge eines Rechtshilfeersuchens Akten und Beweismaterial der Schweizer Ermittlungsbehörden erhalten zu haben.

Dass der oder die AfD-Spender vehement versuchen, weiter anonym zu bleiben, zeigt das juristische Tauziehen, das in den letzten Monaten um die Unterlagen stattfand und sogar vor dem Schweizer Bundesstrafgericht landete. Ein Schweizer Pharmaunternehmer hatte erfolglos versucht, gegen die Herausgabe der Dokumente an die deutsche Justiz zu klagen.

Die im Bundestagswahlkampf 2017 in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband am Bodensee überwiesenen Spenden waren offiziell über die Konten von zwei Firmen des Unternehmers abgewickelt worden, dieser aber erklärte, nur als eine Art Mittelsmann die Gelder weitergegeben zu haben. Wer die tatsächlichen Unterstützer sind, wollte er nicht verraten. Weil Parteispenden aus unbekannten Quellen illegal sind, verlangte die Bundestagsverwaltung von der AfD allerdings die Herausgabe der Namen. Ende 2018 übergab die Rechtsaußenpartei eine Liste, auf der 14 EU-Bürger genannt wurden. Wenig später gab es jedoch Hinweise, dass ein Teil der genannten Personen gar keine Spender gewesen sein sollen, sondern lediglich ihren Namen hergegeben hätten, in manchen Fällen angeblich gegen Geld.

In diesem Zusammenhang tauchten erste mögliche Verbindungen zum Immobilienmilliardär Henning Conle auf. Einer der genannten angeblichen AfD-Gönner, ein Unternehmer aus Belgien, soll geschäftliche Kontakte zu Conle unterhalten.

Laut »Spiegel« taucht der Mann nicht nur auf der Spenderliste im Fall Weidel auf, sondern soll auch einer von sechs angeblichen Unterstützern des AfD-Politikers Guido Reil sein, dem 2017 eine Wahlkampagne mit insgesamt rund 44.500 Euro finanziert wurde. Außerdem steht er als vermeintlicher Spender auf einer dritten Liste mit insgesamt zehn angeblichen Gönnern, die Parteichef Jörg Meuthen eine Wahlkampfhilfe im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 über rund 90.000 Euro finanziert haben sollen. Zusätzlich verkompliziert wird die Sachlage dadurch, dass die Spenden im Fall von Reil und Meuthen nicht direkt an die AfD, sondern die Schweizer PR-Agentur Goal AG gingen, die damit Wahlkampfmaterial finanzierte.

Die zweifelsfreie Klärung der Herkunft aller Spenden zur Unterstützung der AfD ist aus mehreren Gründen wichtig. Sogenannte Strohmannspenden an Parteien sind hierzulande verboten, ebenso die finanzielle Unterstützung durch Nicht-EU-Bürger aus dem Ausland sowie die Annahme von Spenden über mehr als 500 Euro, bei denen der eigentliche Gönner unbekannt ist. Für die AfD geht es dabei um sehr viel Geld.

Wird den Rechten ein Verstoß gegen das Parteiengesetz nachgewiesen, kann die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung in dreifacher Höhe der illegalen Spende erheben. In der Causa Weidel wären dies rund 396.000 Euro. Eine erste juristische Niederlage hatte die AfD im Fall Meuthen bereits im Januar dieses Jahres kassiert. Das Verwaltungsgericht entschied, dass das von der Bundestagsverwaltung verhängte Bußgeld über 269.400 Euro rechtmäßig ist. Gegen das Urteil ging die Partei vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berufung. Eine Entscheidung steht noch aus.

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