Erbe ließ sich zu lange Zeit mit dem Bezug
Drei Jahre das Familienheim renoviert
Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte erbte von seinem Vater die benachbarte Doppelhaushälfte, welche dieser bis zu seinem Tode bewohnt hatte. Der Sohn plante nun, beide Immobilien so umzubauen, dass er sie als eine Einheit nutzen konnte.
Das zog sich allerdings hin - unter anderem deswegen, weil er manche Arbeiten in Eigenleistung erbrachte. Nach drei Jahren war er damit fertig. Damit aber habe sich der Erbe zu lange Zeit gelassen.
Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS anerkannte das zuständige Finanzamt die Erbschaftssteuerbefreiung jedoch nicht mehr an. Es könne nicht mehr davon die Rede sein, dass die Immobilie unverzüglich selbst genutzt worden sei.
Das Finanzgericht Münster (Az. 3 K 3184/17) schloss sich dieser Rechtsmeinung an. Ein angemessener Zeitraum zur Selbstnutzung liege bei bis zu sechs Monaten. Es gebe nur eine Ausnahme - nämlich dann, wenn die Verzögerung dem Erben nicht anzulasten sei. Hier aber habe er es selbst zu verantworten, dass die nötigen Arbeiten nicht besser vorangetrieben worden seien. dpa/nd
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