Entwürdigender Voyeurismus

Mascha Malburg über das Verbot von Upskirting

  • Mascha Malburg
  • Lesedauer: 2 Min.

Stellen Sie sich vor, Sie stehen auf einer Rolltreppe und etwas zuppelt an Ihrem Rock. Sie drehen sich um und sehen, wie ein fremder Typ sein Handy zwischen Ihren Beinen hervorzieht und in der Menge verschwindet. Wie fühlen Sie sich? Vermutlich belästigt, entwürdigt und vor allem: machtlos. Künftig können Sie diesen Typen anzeigen, und ihm drohen bis zu zwei Jahre Knast. Der Bundestag hat das voyeuristische Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt endlich zur Straftat erklärt. Für Betroffene bedeutet das ein Stück zurückgewonnene Macht.

Was ein solches Gesetz über die Symbolwirkung hinaus bringen kann, zeigt ein Blick nach Großbrittanien: Dort sind seit dem Verbot von Upskirting etliche nachträgliche Strafanzeigen bei Polizeistationen eingegangen. Nach Hinweisen stellte die Polizei mehrere Täter, auf deren Handys Hunderte Upskirt-Fotos gespeichert waren. Darauf identifizierte man auch Schulkinder und eine 70-jährige Frau. Viele hatten nicht einmal bemerkt, dass sie fotografiert worden waren.

Upskirting ist kein banaler Streich irgendwelcher Halbstarken, sondern ein massenhaft begangener Eingriff in die Privatsphäre: Wer bei Google nach dem Begriff sucht, findet 125 Millionen Seiten mit Bildern von Frauen, die gegen ihren Willen in der U-Bahn, im Café oder im Fahrstuhl fotografiert wurden.

Eine ganz andere, aber nicht weniger abscheuliche Form des Voyeurismus ist das Filmen von Unfällen und verunglückten Personen. Diese Aufnahmen landeten in der Vergangenheit nicht nur im Netz - auch Boulevardmedien brachten die Bilder. Das ist nun auch endlich verboten.

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