Noch 14 Verfahren gegen ehemalige KZ-Wachleute offen

Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen: »Wir wollen weiterhin möglichst viele Täter ermitteln und finden diese auch noch«

  • Lesedauer: 2 Min.

Neuruppin. Wegen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern führen die deutschen Staatsanwaltschaften noch 14 Ermittlungsverfahren. Offen seien drei Verfahren zu Buchenwald bei der Staatsanwaltschaft Erfurt und acht zu Sachsenhausen bei der Anklagebehörde in Neuruppin. Das sagte der stellvertretende Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Will, der Deutschen Presse-Agentur. Zudem beschäftige das Lager Mauthausen mit jeweils einem Verfahren die Staatsanwaltschaften München I und Berlin. Im KZ Sachsenhausen waren nach Angaben der Gedenkstätte mehr als 200.000 Menschen inhaftiert, Zehntausende kamen ums Leben.

»Wir wollen weiterhin möglichst viele Täter ermitteln und finden diese auch noch«, betonte Will. Die Verfolgung von Mord sei zwingend vorgeschrieben, es gebe dabei keine Verjährung und auch keine Altersgrenze für die Ermittlungen.

Vor fünf Jahren hatte das Landgericht Lüneburg am 15. Juli 2015 den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen in Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem
Gepäck der Verschleppten gezählt und nach Berlin weitergeleitet zu haben. Auch habe er an der Rampe Dienst getan, um Diebstähle aus dem liegengebliebenen Gepäck zu verhindern.

Im Fall Gröning bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2016 erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord in Auschwitz höchstrichterlich. »Das Urteil und vor allem seine Bestätigung durch den BGH sind in ihrer Bedeutung gar nicht zu
überschätzen. Hierin ist ein überfälliger Wendepunkt der Rechtsprechung hin zum Richtigen zu sehen«, sagte Will.

»Bereits die allgemeine Dienstausübung in einem KZ, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattfanden, leistete, so der BGH, den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe«, erklärte Will. »Damit wurde endlich vom bis dahin über Jahrzehnte begangenen Weg abgewichen, dass eine konkrete Tat nachgewiesen werden musste.«

Lange hätten die Gerichte nur eine ganz bestimmte Beteiligung an der tatsächlichen Tötung Einzelner verfolgt, hatte auch der Vorsitzende Richter in Lüneburg bei der Urteilsverkündung kritisiert. Von den 6500 SS-Männern, die in Auschwitz über die Jahre ihren Dienst taten, seien so nur 49 verurteilt worden. Der Mordparagraf habe aber immer
eine Verfolgung erlaubt, betonte er. Gröning trat seine Haftstrafe nicht mehr an, er starb im März 2018 im Alter von 96 Jahren. Journalisten hatten ihn »Buchhalter von Auschwitz« genannt. dpa/nd

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