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  • Künstliche Befruchtung Frankreich

Neues Bioethikgesetz in Frankreich

Parlament stimmt für die Möglichkeit für alle Frauen, eine künstliche Befruchtung bezahlt zu bekommen

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: 3 Min.

Die französische Nationalversammlung hat in zweiter und damit abschließender Lesung ein neues Bioethikgesetz verabschiedet, mit dem das Recht auf künstliche Befruchtung auf alle Frauen ausgeweitet wird. Nach dem bislang geltenden Bioethikgesetz von 2004 beschränkte sich diese Möglichkeit der modernen Medizin auf heterosexuelle Ehepaare, die sich wegen körperlicher Ursachen bei einem der Partner ihren Kinderwunsch nicht auf natürliche Weise erfüllen können. Künftig gilt dieses Recht auch für alleinstehende oder lesbische Frauen.

In der abschließenden Abstimmung in der Nacht zum Sonnabend und damit unmittelbar vor Beginn der Parlamentsferien stimmten 60 Abgeordnete für das neue Gesetz und 37 dagegen, während sich vier der Stimme enthielten. Wegen der Coronakrise waren bei der Debatte und der Abstimmung nicht alle Abgeordneten präsent, sondern nur ein Teil der verschiedenen Fraktionen im Verhältnis zur Gesamtzahl ihrer Sitze. Befürwortet wurde der erweiterte Rechtsanspruch erwartungsgemäß von der Fraktion der Regierungspartei En Marche, von der sich nur einige wenige Abgeordnete der Stimme enthielten, sowie fast geschlossen von den drei im Parlament vertretenen Linksparteien.

Bei der Abstimmung zeigte sich aber auch, dass die Front der Befürworter und Gegner selbst quer durch die rechtskonservative Oppositionspartei der Republikaner geht. Die Parteiführung und die große Mehrheit ihrer Fraktion lehnt vor allem die Einbeziehung lesbischer Frauen ab und sieht darin – so wie die Katholische Kirche, die zu diesem Thema eine ungewöhnlich umfangreiche Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit betrieben hat – einen »Eingriff in die natürliche Struktur der Gesellschaft« und die »zynische Schaffung vaterloser Halbwaisenkinder«.

Sprecher der Minderheit in der Republikaner-Fraktion, die aller internen Anfeindungen zum Trotz für das Gesetz gestimmt haben, ist der Abgeordnete Maxime Minot. Für ihn entsprechen die neuen Rechte für die Frauen der »Entwicklung in der Gesellschaft«, und er will nicht, dass die Republikaner »den Zug der Zeit verpassen«. In diesem Sinne setzt sich Minot, der bekennender Homosexueller ist und gemeinsam mit seinem Partner demnächst ein Kind adoptieren will, auch für eine gesetzliche Erweiterung des »Rechts auf würdiges Sterben« ein, obwohl er auch in dieser Frage in seiner Fraktion in der Minderheit ist.

In der abschließenden Textfassung des Gesetzes blieben Änderungsanträge unberücksichtigt, durch die beispielsweise für Frauen ein Anspruch auf künstliche Befruchtung durch den eingefrorenen Samen ihres verstorbenen Ehemannes geschaffen werden sollte. Nicht angenommen wurden auch Anträge, die das Ziel hatten, die Spende von Eizellen einer Partnerin eines lesbischen Paares an die andere und deren künstliche Befruchtung zu erlauben. Darin sah die rechte Opposition – wieder wortgleich mit der Katholischen Kirche – einen »Einstieg in eine Leihmutter-Praxis« und in die »Kommerzialisierung«. Dagegen wurde gegen den Willen der Regierung eine Gesetzesänderung angenommen, durch die Eltern bis zur Volljährigkeit der Kinder, und danach auch die Kinder selbst, Zugang zu anonymisierten Angaben über den Samenspender wie Alter, Größe, Haar- und Augenfarbe bekommen und diesen auch persönlich kennenlernen können, wenn er damit einverstanden ist. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es nun noch in zweiter Lesung im Senat behandelt werden, eventuell erst im kommenden Jahr.

Wie Adrien Taquet, Staatssekretär für Kind und Familie im Gesundheits- und Sozialministerium, in einem Rundfunkinterview versicherte, werden die Kosten für künstliche Befruchtung komplett von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Dagegen konnte auch er nicht die in der Parlamentsdebatte offengebliebene Frage beantworten, wie künftig der rechtliche Status von Kindern französischer Eltern sein wird, die im Ausland durch dort bezahlte Leihmütter ausgetragen wurden. Weil das nach französischem Recht verboten ist, wird diesen Kindern von den Behörden die Ausstellung französischer Papiere verweigert, und von den Eltern verlangt man, ihr Kind zu adoptieren. Diese Praxis wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, und französische Richter konnten bisher nur in Einzelfällen Abhilfe schaffen.

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