Diese Versicherungen gehören in die Schultüte

Kinder-Policen zum Schulanfang

  • Lesedauer: 4 Min.

Nach den Sommerferien ist wieder Einschulung. Für Kinder ist der Schulstart ein Meilenstein, und auch für Eltern bedeutet er eine Zäsur: Ihr Kind wird unabhängiger, will womöglich den Schulweg ohne Begleitung bewältigen.

Versicherer wollen von der elterlichen Sorge profitieren. Sie bieten zahlreiche Policen speziell für Kinder an, mit denen etwa Risiken auf dem Schulweg abgesichert werden können. Eltern tun ihrem Geldbeutel mit den Produkten aber nicht unbedingt etwas Gutes.

Den eigenen Schutz prüfen

Wer seine Kinder absichern will, sollte zunächst den eigenen Versicherungsschutz überprüfen. Das hat zwei Gründe: Erstens sind Kinder darauf angewiesen, dass ihre Eltern in der Lage sind, sie angemessen zu versorgen. Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) empfiehlt Eltern darum eine Privathaftpflicht-, eine Berufsunfähigkeits- und eine Risikolebensversicherung. Diese Policen sichern die Familie bei schweren Schicksalsschlägen finanziell ab.

Der zweite Grund, weshalb besorgte Eltern zunächst die eigenen Versicherungen überprüfen sollten: Kinder sind oft automatisch mitversichert, zum Beispiel bei der privaten Haftpflichtversicherung. Solange sie noch zur Schule gehen, studieren, in einer Ausbildung stecken, unverheiratet und unter einem vom Versicherer festgelegten Alter (häufig 25 Jahre) sind, genießen sie Versicherungsschutz über die Eltern. Bis zu ihrem siebten Lebensjahr sind Kinder noch nicht einmal deliktfähig, wie es im Fachjargon heißt.

Im Straßenverkehr gilt dafür eine Altersgrenze von zehn Jahren. Sind Kinder jünger, wenn sie einen Schaden verursachen, müssen ihre Eltern nicht haften. »Damit es nicht zum Nachbarschaftskrieg kommt, falls der Fünfjährige mit Steinen das Auto des Nachbarn zerkratzt, sollten Schäden durch Kinder unter sieben beziehungsweise zehn Jahren aber bis 20 000 Euro versichert sein«, rät BdV-Expertin Bianca Boss.

Unfallversicherung

Sinnvoll kann unter anderem eine Unfallversicherung sein. Der gesetzliche Unfallschutz für Kinder gilt nämlich nur auf dem Weg zur Schule und zurück. Unfälle beim Freizeitsport, auf dem Spielplatz oder auf Privatwegen sind dadurch nicht abgesichert.

Erleidet ein Kind durch einen Unfall in der Freizeit eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung, müssen Eltern teils große Summen aufbringen, damit ihr Kind weiterhin mobil ist - sie müssen etwa ihr Haus behindertengerecht umbauen. Solche Investitionen sollte die Einmalzahlung der Unfallversicherung an die Eltern decken.

Der BdV rät zu einer Mindestsumme von 200 000 Euro. Einige Versicherer bieten auch eine Unfallrente an. Solche Policen sind allerdings entsprechend teurer.

Kinderinvaliditätsversicherung

Als bessere Alternative nennen die Experten vom BdV die Kinderinvaliditätsversicherung. Rund 60 Prozent aller schwerbehinderten Kinder sind durch eine Krankheit invalide geworden, nur 0,3 Prozent durch Unfälle, zitiert der BdV aus der Schwerbehindertenstatistik. Im Schadenfall bekommen Versicherte eine lebenslange Rente, also weit über das Kindesalter hinaus.

Dieser Schutz hat allerdings seinen Preis: Rund 300 bis 500 Euro müssen Eltern jährlich dafür zahlen. Angesichts der Leistungen, die die Policen im Schadenfall bieten, ist das in Ordnung. Wem das dennoch zu teuer ist, der kann eine Kinderunfallversicherung mit einer Progression in Höhe von 225 oder 300 Prozent abschließen und so zumindest das Risiko einer unfallverursachten Behinderung besser absichern.

Schulunfähigkeitsversicherung

Ein weiteres Versicherungsprodukt speziell für Kinder ist die Schulunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mindestens sechs Monate außerstande ist, am Schulunterricht teilzunehmen. Der BdV rät allerdings dringend von einer solchen Police ab: »Der Schutz ist unzureichend. So würde etwa ein querschnittgelähmtes Kind, das im Rollstuhl am Unterricht teilnimmt, keine Versicherungsleistung erhalten«, erklärt Bianca Boss.

Ausbildungsversicherung

Auch die gehört in die Kategorie »überflüssig«. Dahinter steckt eine Mischung aus Kapital- und Risikolebensversicherung. Die Police sichert also nicht die Ausbildung des Kindes ab, sondern im kleinen Rahmen Risiken wie den Todesfall der Eltern. Tritt der Schadensfall nicht ein, bekommen Kinder am Ende der Vertragslaufzeit das zurück, was ihre Eltern eingezahlt haben. Der Nutzen ist also gering, überdies sind die Policen teuer. BdV/nd

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