Neuerungen ab 1. Juli 2020

Arzneimittelversorgung

  • Lesedauer: 1 Min.

Patienten müssen sich ab dem 1. Juli 2020 auf gesetzliche und vertragliche Neuregelungen bei der Arzneimittelversorgung in den Apotheken einstellen. Dazu gehören die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Anpassung von Festbeträgen bei verordneten Medikamenten und die Einführung von Rabattverträgen bei bestimmten gesetzlichen Krankenkassen.

Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel wird bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten mit ihren bundesweiten Festpreisen wird diese Anpassung in der Apothekensoftware bereits berücksichtigt. Hier können sich für gesetzlich versicherte Patienten Einsparungen bei der gesetzlichen Zuzahlung ergeben. Ein bisheriger Apothekenverkaufspreis von 100 Euro würde auf 97,47 Euro sinken, so dass die gesetzliche 10-prozentige Zuzahlung auf 9,75 Euro sinkt. Bei den rezeptfreien Medikamenten, die keiner Preisbindung unterliegen, entscheidet jede Apotheke selbst, wie sie die Steuersenkung umsetzt.

Zum 1. Juli 2020 ändern sich auch viele Festbeträge. Das sind die Erstattungshöchstbeträge der Krankenkassen für bestimmte Wirkstoffe. Betroffen sind vorrangig verordnungsstarke Protonenpumpenhemmer (Magensäureblocker) und Statine (Cholesterinsenker). Das kann zur Folge haben, dass Patienten zukünftig das Medikament eines anderen Herstellers erhalten. Dabei können sich die Fest- und Rabattverträge und somit die Zuzahlungen für Patienten ändern. dpa/nd

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