Agiler mit erkämpftem Betriebsrat

Beim umstrittenen Start-up N26 ist der Weg frei für die Wahl einer Angestelltenvertretung

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.

Dem Management der Smartphone-Bank N26 ist die Wahl eines unabhängigen Betriebsrates offenbar ein Dorn im Auge. Deshalb versuchte es, Versammlungen der Beschäftigten per einstweiliger Verfügung zu unterbinden. Am Donnerstag hatten sechs Initiatoren der N26 Operations GmbH ins Berliner Hofbräuhaus geladen, um einen Wahlvorstand zu bestimmen. Dieser wird benötigt, um einen Betriebsrat für die rund 400 Angestellten zu wählen. N26 erwirkte vor Gericht eine einstweilige Verfügung. Daraufhin sprang die Gewerkschaft Verdi als Veranstalter ein.

Am Freitag folgte ein ähnliches Spiel. Nun hatte N26 gegen Verdi eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dieses Mal sprang die IG Metall ein und es konnte ein Wahlvorstand auch für die N26 GmbH mit rund 600 Mitarbeitern gewählt werden. »Die Veranstaltung dauerte rund vier Stunden, weil das Management offenbar eigene Leute in die Versammlung beordert hatte, um den demokratischen Prozess zu stören«, kritisierte die IG Metall.

Die Gründer von N26, Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal, verbreiteten ihre Sicht per Mail an ihre Belegschaft. »Wir unterstützen einen Betriebsrat, aber nur unter Einhaltung existierender Gesetze, damit ihr alle gut geschützt seid«, zitiert der Infodienst Finance Forward. Doch ihr Vorgehen spricht eine andere Sprache. »Zeit-Online« zitiert eine interne Mail der beiden Gründer: »Wir denken zuvorderst, dass ein deutscher Betriebsrat gegen fast alle Werte steht, an die wir bei N26 glauben.« So führe ein Betriebsrat zu einem »erhöhten Maß an Konfrontation«.

N26 ist kein Einzelfall. In vielen Start-ups werden die klassischen Mitbestimmungsmöglichkeiten als Unsinn angesehen. Duz-Kultur und flache Hierarchien überbrücken angeblich die Interessengegensätze zwischen Management und abhängig Beschäftigten. Dabei sind Unternehmen mit Betriebsrat »im Mittel produktiver« und oft innovativer als Firmen ohne betriebliche Mitbestimmung, zeigt eine Studie des gewerkschaftsnahen Forschungsinstituts WSI.

Bei N26 scheint zumindest der größte Teil der Beschäftigten das Vertrauen in die Führung verloren zu haben. »Ein Großraumbüro, das man eigentlich nur zum Schlafen und Duschen verlassen soll«, lautet die Kritik eines Mitarbeiters an der strengen Arbeitsatmosphäre. Andere Bewertungen im Internet lauten ähnlich. Am Montag gab die Produktchefin ihren Abschied bekannt.

Letztlich wurde der mediale Druck offenbar zu groß, und N26-Chef Stalf entschuldigte sich zum Wochenende. »Das Vorgehen spiegelt nicht wieder, wie wir normalerweise als Team zusammenarbeiten.« Die deutsche Direktbank wurde erst 2013 gegründet. Sie hat sich auf die Kontoführung per Smartphone spezialisiert, im Hintergrund soll der skandalumwitterte Ex-Dax-Konzern Wirecard die Zahlungen abwickeln. Mittlerweile ist N26 in zwei Dutzend Ländern aktiv.

Eine Identifizierung der Kunden erfolgt per Videoübertragung vom Handy. Wie bei anderen »Challenger«-Banken, die sich Rosinen aus dem konventionellen Bankkuchen herauspicken, kritisierten Verbraucherschützer Missbrauchsfälle, etwa mit betrügerischen Ebay-Konten. Medienberichten zufolge sind 2019 massenhaft Konten des Berliner Instituts zur Geldwäsche benutzt worden. Die Finanzaufsicht Bafin ordnete an, dass N26 »angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen« habe. Vor Corona wollte N26 bis Ende 2020 seine Kundenzahl auf über 10 Millionen verdoppeln. Der Anspruch sei, »irgendwann mal 40, 50 vielleicht 100 Millionen Kunden zu haben«. Zu den Geldgebern des Start-ups, das bislang keinen Gewinn erzielt, gehören die Allianz und der chinesische Internetkonzern Tencent.

Im vergangenen Jahr schafften es Stalf und Tayenthal erstmals ins Ranking der reichsten Österreicher des Wirtschaftsmagazins »Trend«. Beide halten sie jeweils 12,5 Prozent an N26, welches mit etwa drei Milliarden Euro bewertet wird. Ihre Anteile sind somit jeweils über 300 Millionen Euro wert.

Mit der Wahl sind die Wahlvorstände jedenfalls im Amt. Behindert der Arbeitgeber deren Arbeit, ist dies laut Betriebsverfassungsgesetz strafbar. Birgit Dietze, Erste Bevollmächtigte der IG Metall Berlin: »Wir werden das im Auge behalten.«

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