Behörden blockieren Hilfseinsatz

Deutsche Beobachtungsschiffe »Mare Liberum« und »Sebastian K.« dürfen nicht auslaufen

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 3 Min.

Deutsche Behörden haben die zivilgesellschaftlichen Beobachtungsschiffe »Mare Liberum« und »Sebastian K.« festgesetzt. Beide Schiffe dokumentierten für die deutsche Hilfsorganisation Mare Liberum die Menschenrechtssituation in der Ägäis und waren zeitweise vor der Küste der griechischen Insel Lesbos eingesetzt. Erst jüngst haben die Aktivisten in ausführlichen Recherchen über illegale Pushbacks der griechischen Küstenwache gegen Geflüchtete berichtet, die in den vergangenen Monaten unter den Augen der Deutschen Marine stattfanden.

Nach einer kurzzeitigen Unterbrechung hatte Mare Liberum das erneute Auslaufen ihrer Schiffe für Donnerstag angekündigt. Eine Festhalteverfügung der Behörden kam ihnen jedoch zuvor. »Wir sind wahnsinnig wütend«, sagte Hanno Bruchmann, Vorstandsmitglied von Mare Liberum, gegenüber »nd«. »Die deutsche Regierung nimmt die Toten im Mittelmeer hin und dann wird auch noch unser Einsatz für die Rechte Geflüchteter an Europas Grenzen blockiert.«

Die für die Verfügung zuständige Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft beruft sich auf eine Änderung der sogenannten Schiffssicherheitsverordnung durch das Bundesverkehrsministerium vom Frühjahr. Die neuen Regelungen schreiben vor, dass alle Schiffe, die für humanitäre Zwecke eingesetzt werden, die technischen Anforderungen der gewerblichen Berufsschifffahrt erfüllen müssen. Das bedeutet grade für die oftmals kleinen zivilgesellschaftlichen Vereine enorme Kosten und kaum erfüllbare Ausrüstungsanpassungen. Mehrere deutsche Seenotrettungsorganisationen hatten kritisiert, dass die Maßnahme ein Versuch des CSU-geführten Ministeriums sei, um das unliebsame zivilgesellschaftliche Engagement zu verhindern.

Bereits im April 2019 hatte die zuständige Behörde das Auslaufen eines Schiffes von Mare Liberum untersagt. Der Verein klagte gegen die Festhalteverfügung und bekam im September 2019 recht. Die Bundesregierung umging jedoch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, indem sie die Schiffssicherheitsverordnung veränderte. Auch jetzt will Mare Liberum wieder gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen. »Wir klagen, um wieder auszulaufen und um die durch Minister Scheuer verantwortete Blockade unseres Solidaritätseinsatzes durch vorgeschobene Sicherheitsverordnungen zu durchbrechen«, so Bruchmann. Der Verein ist seit 2018 im östlichen Mittelmeer aktiv.

Mit der weitestgehenden Vertreibung von Seenotrettern reiht sich derweil auch im zentralen Mittelmeer eine Tragödie an die andere. Nach Angaben von Überlebenden waren dort Anfang der Woche mindestens 45 Schutzsuchende ums Leben gekommen. Angesichts des bislang schlimmsten Unglücks vor der Küste Libyens in diesem Jahr forderten die UN am Donnerstag in Genf von den EU-Staaten, für eine sichere Anlandung von Geflüchteten zu sorgen.

Unter den Toten seien laut den Überlebenden fünf Kinder, hieß es. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration und des Flüchtlingshilfswerks UNHCR konnten 37 Menschen von Fischern gerettet werden. Die UN betonten, dass ohne offizielle Missionen zur Seenotrettung weitere Tragödien zu befürchten seien.

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