Ab ins kühle Nass! Aber Vorsicht vor Langfingern!

Sicher am Strand und am Pool

  • Bianca Boss, Bund der Versicherten (BdV)
  • Lesedauer: 2 Min.

Portemonnaie, Handy oder Handtasche gehören zwar zum Hausrat und sind auch unterwegs über die Außenversicherung der Hausratversicherung versichert. Diese ersetzt den Verlust des Hausrates, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Doch sie greift nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub, nicht jedoch bei einfachem Diebstahl.

Wer seine Badetasche also im Spind der Umkleidekabine einschließt und dieser dann aufgebrochen und die verwahrten Sachen gestohlen werden, bekommt den Schaden von der Hausratversicherung ersetzt.

Wer dagegen sein Portemonnaie lediglich unter dem Badetuch versteckt, kann nicht auf eine Regulierung des Schadens durch seine Hausratversicherung hoffen. Einfacher Diebstahl, Taschendiebstahl oder Trickdiebstahl sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Wird ein am Schwimmbadzaun angeschlossenes Fahrrad gestohlen, kommt die Hausratversicherung nur dann für den Schaden auf, wenn dieser einfache Diebstahl eines Fahrrades in den Versicherungsbedingungen mit eingeschlossen ist. Meist ist die Entschädigung jedoch auf eine bestimmte Summe begrenzt. Wer ein teures oder hochwertiges Fahrrad absichern möchte, sollte daher darauf achten, dass er eine ausreichend hohe Summe für den einfachen Fahrraddiebstahl in seiner Hausratversicherung vereinbart.

Bei speziellen Fahrradversicherungen erstreckt sich der Versicherungsschutz je nach Anbieter nicht allein auf Diebstahl, sondern beinhaltet beispielsweise auch oft Versicherungsschutz gegen Vandalismus und vielfach Leistungen bei Unfall- und Sturzschäden.

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