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Radfahren und Alkohol vertragen sich nicht

Fragen & Antworten zu Regeln für Radfahrer

  • Lesedauer: 4 Min.

Dürfen Radfahrer auf dem Gehweg fahren?

Fahrräder gelten laut Straßenverkehrsordnung als Fahrzeuge und gehören somit auf die Straße. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, für Kinder bis zehn Jahre ist es erlaubt. Auch eine Aufsichtsperson darf den Gehweg mit benutzen. Sie muss jedoch auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.

Was gilt in Fußgängerzonen?

Vom Grundsatz her gilt in Fußgängerzonen das Gleiche wie auf dem Gehweg. Viele Fußgängerbereiche sind jedoch durch das Zusatzschild »Radfahrer frei« freigegeben. Das heißt aber nicht, dass sich Radfahrer den Weg freiklingeln und beliebig schnell fahren dürfen. Hier ist höchstens Schritttempo, also 4 bis 7 km/h, erlaubt, wenn nötig, heißt es warten.

Müssen Radfahrer den Radweg benutzen?

Radfahrer müssen einen Radweg immer dann nutzen, wenn er mit dem runden Radweg-Zeichen gekennzeichnet ist. Es zeigt ein weißes Fahrrad auf blauem Grund. Fehlt es, kann der Radfahrer zwischen Fahrbahn und Radweg wählen. Manchmal befindet sich der Radweg auf der linken Fahrbahnseite. Nur wenn ein Radweg in Gegenrichtung mit dem Zusatzzeichen »Radfahrer frei« gekennzeichnet ist, darf man ihn auch auf der linken Fahrbahnseite befahren.

Gelten Tempolimits auch für Radfahrer?

Auch für Radfahrer gelten die ausgeschilderten Tempolimits, zum Beispiel Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen. Radfahrer sollten nur so schnell fahren, dass sie weder sich selbst noch andere gefährden. Also Tempo anpassen und bremsbereit sein. Die Geschwindigkeit sind an die Straßen-, die Wetterbedingungen und die eigenen Fähigkeiten anzupassen.

Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Seit April 2020 ist die neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie erlaubt grundsätzlich, dass zwei Radler nebeneinander fahren. Voraussetzung ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, dass also zum Beispiel immer noch genug Platz zum Überholen ist. Im Verbund von 16 Radfahrern und mehr ist, wie schon bisher, das Nebeneinanderfahren ohnehin erlaubt.

Ist Telefonieren auf dem Fahrrad gestattet?

Für das Telefonieren gelten für Radfahrer die gleichen Regeln wie für Autofahrer: Das Handy am Ohr während der Fahrt ist tabu. Bei Verstößen werden 55 Euro Bußgeld fällig, beim Autofahren sind es 100 Euro und ein Punkt. Mit Headset telefonieren ist zwar nicht untersagt, doch mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs zu sein, ist höchst gefährlich.

Darf man auf dem Fahrrad Musik hören?

Auch das Musik hören mit Kopfhörern ist beim Radfahren äußerst fahrlässig und ein permanentes Unfallrisiko. Grundsätzlich untersagt ist es trotz der Gefahren nicht völlig. Die Musik darf aber nicht so laut sein, dass der Radler die Geräusche seiner Umgebung nicht mitbekommt. Wer beispielsweise ein Martinshorn überhört, kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Rechts vorbeifahren, auch wenn es erlaubt ist?

Unser Rat ist: Fahre nie rechts vorbei! Auch wenn es schnell gehen soll - schlängeln Sie sich an Lkw und großen Nutzfahrzeugen, die vor einer Ampel halten, nie mit dem Fahrrad rechts vorbei und warten Sie nicht rechts von diesen Fahrzeugen. Beim Losfahren ist die Gefahr groß, von einem rechtsabbiegenden Lkw übersehen und erfasst zu werden. Hierzulande ist es Radfahrern leider erlaubt, wartende Fahrzeuge vorsichtig rechts zu überholen. Die Praxis zeigt jedoch: Dieser Bereich kann zur Todeszone werden, da der Radfahrer im rechten seitlichen Bereich nur schwer wahrzunehmen ist. Der Abbiegeassistent für Lkw, der bei diesen Szenarien helfen könnte, ist in der EU für neue Lkw-Fahrzeugtypen erst ab 2022 und für alle neuzugelassenen Lkw erst ab 2024 verpflichtend.

Darf man alkoholisiert aufs Fahrrad steigen?

Radfahren und Alkohol vertragen sich nicht. Mit einer Alkoholfahrt können Radler sogar ihren Autoführerschein in Gefahr bringen. Schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut droht bei auffälliger Fahrweise oder Unfall eine Strafanzeige. Von 1,6 Promille an gilt ein Radfahrer als absolut fahruntüchtig und muss mit drastischen Konsequenzen rechnen: Strafbefehl, drei Punkte im Fahreignungsregister, Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts sowie Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Was gilt auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen?

Auf Schutzstreifen für den Radverkehr, zu erkennen an einer gestrichelten weißen Linie, besteht seit Ende April 2020 ein generelles Halteverbot. Bisher galt schon, dass Kraftfahrzeuge diesen Streifen nur »bei Bedarf« überfahren dürfen, etwa, um vor Hindernissen oder Baustellen auszuweichen. Radfahrstreifen sind mit einer durchgehenden Linie von der Fahrbahn getrennt und dürfen von Kraftfahrzeugen weder zum Ausweichen noch zum Halten genutzt werden. Auf beiden Streifen ist beim Rechtsabbiegen der Vorrang geradeaus fahrender Radfahrer zu beachten. DEKRA/nd

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