Den Zweithund nicht erlaubt

Streit um Tierhaltung

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Eine Berliner Hundehalterin lebt in einer zirka 50 qm großen Wohnung. Der Vermieter hatte der Tierhaltung zugestimmt. Die kleine Mischlingshündin der Mieterin war schon zehn Jahre alt und krank. Daher wollte sich die Frau einen zweiten Hund zulegen und bat den Vermieter um die Erlaubnis. Doch dieses Mal wies der Vermieter ihre Bitte ab.

Die Klage der Mieterin auf Zustimmung blieb beim Landgericht Berlin (Az. 66 S 310/19) erfolglos. Einen Hund zu halten, gehöre zwar grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Wenn es aber um einen »Zweithund« gehe, stehe dem Vermieter ein größerer Entscheidungsspielraum zu als bei der Frage, ob Hundehaltung überhaupt zulässig sei.

Der Vermieter habe sein striktes »Nein« zum Zweithund absolut nachvollziehbar begründet. Hunde balgten miteinander und bellen sich gegenseitig an. Die Lärmbelastung für die Mitmieter steige also durch einen zweiten Hund, zudem werde die Wohnung verstärkt abgenutzt. Das gelte erst recht für eine so kleine Wohnung, in der eigentlich ein Hund schon zu wenig Auslauf habe.

Da Hundehaltung aber prinzipiell erlaubt sei, könne die Mieterin nach dem Tod ihrer Mischlingshündin sofort für Ersatz sorgen. OnlineUrteile.de

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