Der Staatstrojaner ist nicht totzukriegen - Gesetzentwurf ermöglicht Geheimdiensten Einsatz

Bundeskabinett macht Weg für Reform des Verfassungsschutzrechts frei

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Berlin. Das Bundeskabinett hat den Weg für die umstrittene Reform des Verfassungsschutzrechts frei gemacht. Die Regierung billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), mit dem die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) künftig auch dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) zur Verfügung stehen sollen. Der Gesetzentwurf ermöglicht es den drei Geheimdiensten des Bundes, sogenannte Staatstrojaner auch zur Überwachung von Messengerdiensten wie Facebook oder WhatsApp einzusetzen.

»Ich kann nicht akzeptieren, dass unsere Sicherheitsbehörden den Feinden unserer Demokratie wegen mangelnder Befugnisse hinterherlaufen«, erklärte Seehofer. »Die Zeit der Telefone mit Wählscheibe ist längst vorbei.« Das Gesetz sei ein überfälliger Schritt im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten. »Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann.«

Nach einer entsprechenden Anordnung soll dem Gesetz zufolge die im Endgerät gespeicherte Kommunikation ausgelesen werden können, wie es im Gesetzentwurf heißt. Zugleich wird das Verfahren der parlamentarischen Kontrolle durch die sogenannte G 10-Kommission gestärkt. Dafür bekommt das Gremium zusätzliches Personal zur technischen Beratung zur Verfügung gestellt.

IT-Sicherheit trotz Überwachung
Seehofer sieht einen transparenten Umgang mit dem Staatstrojaner. Antworten gibt er dennoch nicht.

Ferner soll der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden und dem MAD verbessert werden, und zwar durch die erweiterte Möglichkeit gemeinsamer Datenhaltung.

Über das Gesetz hatte es auch innerhalb der großen Koalition lange Streit gegeben, weshalb sich die ursprünglich im Juli geplante Kabinettsbefassung verzögerte. Die SPD hatte sich gegen die Ausweitung der Quellen-TKÜ auch auf den Bundesnachrichtendienst gewehrt.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) rechtfertigte die Neuregelung. Die Nachrichtendienste sollten in digitalen Bereich dieselben Möglichkeiten bekommen, die sie im analogen bereits haben, sagte sie in Berlin. Sie sollten die Möglichkeit haben, »auf Augenhöhe mit denen zu agieren, die sie verfolgen«. Es gehe nicht darum, Bürger zu verfolgen, sondern darum, Straftaten zu verhindern. AFP/nd

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