Viele Nachteile für verheiratete Frauen

Studie zur umstrittenen Steuerklasse V

  • Dirk Baas
  • Lesedauer: 4 Min.

Einer Studie zufolge reduziert die Lohnsteuerklasse V den Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld drastisch. Beim Krankengeld könne der Verlust bis zu 700 Euro monatlich betragen.

Die Forscher berechneten die Differenzen im Vergleich zu Personen mit gleichem Bruttoeinkommen und Lohnsteuerklasse III. Betroffen seien überwiegend Frauen, die häufiger als Zuverdienerinnen die Steuerklasse V hätten.

Beschäftigte, die ihr Einkommen nach Lohnsteuerklasse V versteuern, verlieren beim Bezug von Lohnersatzleistungen mehrere hundert Euro monatlich. Das liege besonders daran, dass diese Zahlungen, wie auch das Kurzarbeitergeld, nach dem Nettoeinkommens berechnet werden und in der Lohnsteuerklasse V überproportional hohe Steuerabzüge anfallen.

Betroffen sind zu 90 Prozent verheiratete Frauen

Weil in dieser Lohnsteuerklasse sowohl bei der Berechnung des Nettoeinkommens als auch beim Bezug von Lohnersatzleistungen zu 90 Prozent verheiratete Frauen sind, stellen diese Steuerregelungen nach Einschätzung der Autorinnen der Studie, Ulrike Spangenberg, Gisela Färber und Corinna Späth eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung dar und verstoßen gegen Artikel 3 des Grundgesetzes.

Nach Analyse der Juristin und der beiden Finanzwissenschaftlerinnen verletzen Detailregelungen beim Elterngeld zudem den in Artikel 6 des Grundgesetzes gebotenen besonderen Schutz der Familie, weil sie unverheiratete Eltern und Alleinerziehende benachteiligen.

Die Forscherinnen vom Institut für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien in Berlin und von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer skizzieren zudem Optionen für eine Reform, die die vor allem Frauen treffenden Benachteiligungen in Bezug auf die Höhe des Nettoeinkommens und die Höhe von Lohnersatzleistungen beenden würde.

Umgekehrt würden die bislang nach Klasse III besteuerten Personen - meist die Ehemänner - beim Nettoeinkommen und beim Anspruch auf Lohnersatzleistungen weniger Geld erhalten als bisher. Muss diese Person Lohnersatzleistungen beziehen, könnte sich dadurch auch das Gesamteinkommen des Haushalts reduzieren. Diese Einkommensverluste ließen sich durch eine Anhebung der Lohnersatzraten für alle Beschäftigten kompensieren - unabhängig von Geschlecht oder Familienstand.

Bei vielen verheirateten Paaren versteuert die Person mit dem höheren Bruttoeinkommen - meist der Ehemann - nach Steuerklasse III, die Ehefrau ist häufig in Steuerklasse V. Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings fällt dann bei der Person in Steuerklasse III an, weil hier unter anderem die gemeinsamen Grundfreibeträge angerechnet werden.

Was bringt die Kombination der Steuerklassen III/V?

Die Person in Steuerklasse III erzielt demzufolge ein höheres monatliches Nettoeinkommen als eine ledige Person mit gleichem Bruttoeinkommen. Demgegenüber zahlt die Person in Lohnsteuerklasse V nicht nur im Verhältnis zu Ledigen deutlich höhere Lohnsteuern und erhält entsprechend weniger netto ausbezahlt. Sie trägt auch einen Teil der Lohnsteuer in Steuerklasse III mit.

Schaut man auf das Netto-Gesamteinkommen des Paares, ist es durch das Splitting fast immer höher als das von zwei unverheirateten Personen. Allerdings bei deutlicher individueller Unwucht. »Die Vorteile der Steuerklassenkombination III/V für das monatliche Haushaltseinkommen werden durch Nachteile zulasten von Frauen erkauft«, heißt es in der Studie.

Besonders drastisch wirken sich die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Steuerklassen beim Bezug von Lohnersatzleistungen aus. Denn die werden meist als prozentualer Anteil vom individuellen Nettoeinkommen berechnet.

In Kombination mit den Steuerklassen III und V führe dieses Verfahren allerdings zu erheblichen finanziellen Ungleichheiten, die faktisch meistens Frauen benachteiligen.

Die Differenzen betragen bis zu 28 Prozent

Für Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld haben die Wissenschaftlerinnen die Effekte beispielhaft berechnet. Dazu vergleichen sie, wie hoch die Leistungen an Personen in den Lohnsteuerklassen III und V sind, die ein gleich hohes Bruttoeinkommen haben - und dementsprechend zuvor gleich viel an Beiträgen für die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben:

- Beim Krankengeld ist die Differenz am größten bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5000 Euro. Eine Person in Lohnsteuerklasse III erhält ein Netto-Krankengeld von 2682 Euro, in Steuerklasse V sind es hingegen nur 1985 Euro monatlich, also 697 Euro weniger. Das entspricht einem Unterschied von 26 Prozent.

- Um maximal 635 Euro unterscheiden sich die monatlichen Zahlungen beim Arbeitslosengeld I. So viel weniger erhalten Beschäftigte mit Steuerklasse V bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6700 Euro im Vergleich zur Steuerklasse III. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent.

- Auch beim Elterngeld macht die Lohnsteuerklasse V einen deutlichen Unterschied. Hier ergibt sich die maximale Differenz bei einem Bruttoeinkommen von knapp 4200 Euro monatlich. Eine Person in Klasse III erhält 1789 Euro monatlich, während es in Steuerklasse V nur 1292 Euro gibt und damit 497 Euro weniger. Das entspricht einer relativen Differenz von 28 Prozent. epd/nd

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