Intersexuelle Menschen weiter am Arbeitsplatz diskriminiert

Studie

  • Lesedauer: 2 Min.

In einer am 12. November 2020 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellten Studie bemängeln die Befragten eine unzureichende Unterstützung durch Arbeitgeber bei Diskriminierungen oder das Fehlen passender Sanitärräume. Auch würden sie in Schreiben und Formularen nicht ausreichend durch gendergerechte Sprache einbezogen, heißt es in der Untersuchung.

Handlungsbedarf im Arbeitsrecht

In einer sogenannten qualitativ-quantitativen Untersuchung beschrieben die 32 Befragten ein ihnen gegenüber schlechtes Klima in Teams und Organisationen. Die Untersuchung »Inter* im Office?!« wurde vom Kölner Institut für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung (IDA) vorgenommen.

Darüber hinaus sehen Experten gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Arbeitsrecht. In einem weiteren Gutachten kommen die Juristen zu dem Schluss, dass Vorschriften angepasst werden sollten, die an das Geschlecht anknüpfen.

Dies gelte vor allem bei den Vorschriften, die nach dem Geschlecht differenzieren, ohne damit das typischerweise benachteiligte Geschlecht besserzustellen.

Als Beispiele nennen die Autoren Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung über die Einrichtung von Sanitärräumen am Arbeitsplatz und dienstrechtliche Bekleidungsvorschriften.

Weitreichende Konsequenzen

Intergeschlechtliche und geschlechtsdiverse Menschen berichteten vielfach von Diskriminierungen, erklärte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke. »Ihre Bedürfnisse und Vorschläge müssen gehört werden«, beklagt der Experte.

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor drei Jahren hob er hervor, die Karlsruher Entscheidung und die Umsetzung dieser Vorgaben im neugefassten Personenstandsgesetz hätten »weitreichende Konsequenzen für die Arbeitgeber und die Rechtsordnung insgesamt«.

Ende 2018 hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, durch das intersexuelle Menschen als Geschlecht »divers« im Geburtenregister eintragen lassen können. Der Gesetzgeber folgte damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017.

Zuvor hatte es nur die Möglichkeit gegeben, neben »weiblich« und »männlich« die Variante »ohne Angaben« zu wählen. Die Neuerung zielt auf intersexuelle Menschen ab, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen. AFP/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal