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Ein Damm gegen Islamismus
Frankreich erhält neue rechtliche Instrumente im Kampf gegen den religiösen Fundamentalismus
Der Gesetzentwurf, auf den sich am Mittwoch der Ministerrat geeinigt hat und der ab Januar im Parlament behandelt werden soll, richtet sich gegen den Separatismus und den radikalen Islamismus. So hatte es Präsident Emmanuel Macron noch vor Wochen in einer Rede zum Thema Republik und Integration angekündigt, die er bewusst in der Pariser Vorstadt Mureaux gehalten hat, wo es eine starke Konzentration von Franzosen nordafrikanischer Herkunft sowie von sozialen Problemen gibt.
Doch im jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf kommen die Worte Separatismus und Islamismus überhaupt nicht vor. So will die Regierung offensichtlich jeden Eindruck von Islamfeindlichkeit vermeiden. Das Gesetz »Zur Stärkung der republikanischen Prinzipien« richtet sich gegen keine Religion, auch nicht den Islam, betonte Premier Jean Castex im Anschluss an die Ministerratssitzung vor der Presse. »Es ist im Gegenteil ein Gesetz über Freiheit, Schutz und Emanzipation gegen religiösen Fundamentalismus und ähnliche Ideologien«, ergänzte der Regierungschef. Es gehe darum, »gemäß den Werten der Republik sozialen Zusammenhalt und Chancengleichheit zu sichern«.
Dass der Text von der Regierung am 9. Dezember verabschiedet wurde, ist sicher kein Zufall, denn an diesem Tag jährte sich das Inkrafttreten des Gesetzes von 1905 über die Trennung von Kirche und Staat. An diesem Grundprinzip des Laizismus müssen sich alle aktuell diskutierten Themen messen lassen. Wie schwer es ist, den Laizismus verständlich zu machen, sieht man beispielsweise an der Polemik in großen Zeitungen der USA, wo Religions- und Meinungsfreiheit über alles geht und wo man Präsident Macron militanten Antiklerikalismus vorwirft. Beim Besuch des ägyptischen Präsidenten Abd al-Fattah al-Sisi Anfang der Woche in Paris erklärte dieser bei einer Pressekonferenz auf eine Frage zu den Mohammed-Karikaturen, dass Religion das Höchste und darum unantastbar sei. Das konnte Macron nicht unerwidert lassen. »Das Höchste ist der Mensch«, sagte er, und darauf gründe sich die Republik.
Um deutlich zu machen, dass sich auch der Islam in Frankreich den Gesetzen der Republik unterzuordnen hat und nicht über diesen steht, werden in dem Gesetzentwurf einige Regeln für die Ausübung des Glaubens neu festgelegt oder präzisiert. Weil die Vereine, die als Träger der landesweit 2400 Moscheen fungieren, oft zu arm sind, um diese zu unterhalten oder neue zu bauen, kommen reichlich Spendengelder aus Saudi-Arabien, der Türkei oder den Maghreb-Ländern Marokko, Algerien und Tunesien.
Während die Mehrheit aller Moscheen heute durch Spenden der eigenen Gläubigen unterhalten wird, sind 30 Prozent von ausländischen Geldern abhängig und so dem Einfluss der Spenderländer ausgesetzt. Sie stellen und bezahlen auch 300 Imame - 30 kommen aus Marokko, 120 aus Algerien und 150 aus der Türkei. Einige von ihnen sprechen nicht Französisch, ignorieren die Gesetze des Landes und predigen einen radikalen Islam.
Künftig müssen Spenden über 10 000 Euro gemeldet und deren Quelle offengelegt werden. Die ausländischen Imame haben auf Französisch zu predigen, und wer dabei radikale Auffassungen vertritt, wird ausgewiesen. An französischen Universitäten wird die Ausbildung von Imamen eingerichtet, und die islamischen Organisationen des Landes sollen diese Imame dann bewerten und zulassen. Um dem Trend bei radikal-islamischen Familien entgegenzutreten, ihre Kinder nicht in die öffentliche Schule zu schicken, wird das Recht auf »Heimunterricht« eingeschränkt und strenger kontrolliert. Früher wurden landesweit etwa 30 000 Kinder von ihren Eltern unterrichtet, heute sind es schon 60 000, und nur zu oft werden sie gar nicht zu Hause, sondern an illegalen Koranschulen unterrichtet, die in Moscheen eingerichtet wurden.
Ferner sieht das Gesetz vor, dass sich alle - nicht nur religiöse - Vereine schriftlich verpflichten müssen, die Prinzipien der Republik zu respektieren, und dass sie bei Verletzungen aufgelöst werden. Künftig ist es nicht nur Lehrern, sondern allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes verboten, in Kleidung und Verhalten ihre Zugehörigkeit zu einer Religion zu demonstrieren. Andererseits wird jegliche Verunglimpfung, Anfeindung oder Bedrohung im Internet, die sich gegen öffentliche Bedienstete richtet, verfolgt. Unter Strafe gestellt werden auch Polygamie, die erzwungene Verheiratung von Kindern sowie die Forderung an Ärzte, einer künftigen Braut nach Untersuchung eine »Jungfernschaftsbescheinigung« auszustellen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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