Karlsruhe hat nun das letzte Wort
18,36 oder 17,50 Euro im Monat wie bisher? Nachdem sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt bis vergangene Woche nicht einigen konnte, ob sie der geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrages zustimmt, wurde dadurch das bundesdeutsche Gesetzesverfahren automatisch gestoppt. Damit die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagene Beitragserhöhung zum 1. Januar 2021 hätte in Kraft treten können, hätten alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben nun vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das muss sich in einem Eilverfahren mit der Frage befassen. Eine Entscheidung könnte noch im Dezember fallen. Parallel dazu wird von der Politik diskutiert, wie das mehrstufige Verfahren zur Festlegung des Beitrags vereinfacht werden könnte. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) spricht sich dafür aus, dass über die dafür notwendigen Staatsverträge künftig nicht mehr in den Parlamenten, sondern nur noch auf Regierungsebene entschieden wird. rdm
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