Effektivkosten sind künftig anzugeben
Lebensversicherung
Die Versicherungsunternehmen müssen beim Neuabschluss von Lebensversicherungsverträgen im neuen Jahr die sogenannten Effektivkosten nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit soll erreicht werden, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen die Kosten von Lebensversicherungen künftig besser miteinander vergleichen können.
Bei der Berechnung müssen sich Versicherer nun an die EU-weit vorgeschriebenen Standards zur Verbraucherinformation über Anlageprodukte halten, die Vorgaben zur Ermittlung des Gesamtkostenindikators machen. Der Versicherungsnehmer ist über diese Kostenfaktoren vor Vertragsabschluss im Produktinformationsblatt zu informieren.
Die entsprechende Neuregelung des Paragrafen 2 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.