Vermieterin muss Reparatur veranlassen

Defekte anschlüsse beim einzug

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Die Mieter einer Berliner Wohnung bemerkten beim Einzug, dass der Anschluss für Telefon und Fernseher defekt war. Vergeblich baten sie die Vermieterin um Reparatur. Die meinte, den Mangel hätte man bei der Übergabe feststellen können. Es stehe nichts im Übergabeprotokoll.

Die Mieter forderten vor Gericht von der Vermieterin einen funktionsfähigen Telefon- und Kabelanschluss. Das Landgericht Berlin (Az. 65 S 19/20) gab ihnen Recht. Vermieter müssen ihren Mietern die Wohnung in einem Zustand zum »vertragsgemäßen Gebrauch« übergegeben. Ein Telefon- und Kabelanschluss sei mitvermieteter Bestandteil. Zudem lege die Vermieterin mit den Nebenkosten auch Kosten für die Bereitstellung des Anschlusses um.

Bei der Wohnungsübergabe würden im Übergabeprotokoll der allgemeiner Zustand der Wohnung und die sichtbaren Mängel festgehalten. Dabei ist es für Mieter weder üblich noch möglich, sämtliche Installationen zu prüfen. Das gilt erst recht für Telefon- und Kabelanschlüsse. Deren Funktionsfähigkeit könne man nur mit Fachkenntnis und Messgeräten kontrollieren. OnlineUrteile.de

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