Es bleibt (vorerst) bei 17,50 Euro

fragen & antworten zur rundfunkbeitragserhöhung

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Wer hat die neue Höhe des Rundfunkbeitrags berechnet?

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) macht alle vier Jahre einen Vorschlag zur Höhe des Beitrags. Das Gremium prüft dazu die Finanzbedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio und nimmt in der Regel Kürzungen vor. Für die Beitragsperiode ab 1. Januar 2021 hat sie einen Bedarf von insgesamt 38,7 Milliarden Euro anerkannt. Über vier Jahre gerechnet sind das insgesamt 1,8 Milliarden Euro mehr, als den Sendern in Periode von 2017 bis 2020 zur Verfügung stand. Aus den Berechnungen der KEF resultierte die Empfehlung für die Erhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro.

Wie lief das weitere Verfahren ab?

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird von den Ministerpräsidenten festgelegt, die in der Regel der KEF-Empfehlung folgen, was auch diesmal so war. Die Beitragserhöhung muss anschließend von den Landesparlamenten gebilligt werden. Der neue Medienänderungsstaatsvertrag, der unter anderem die Rundfunkbeitragserhöhung um 86 Cent regelt, wurde allen 16 Landesparlamenten zur Ratifizierung weitergeleitet. 15 Landtage stimmten zu.

Wie kam es zur Blockade der Beitragserhöhung?

Alle 16 Ratifikationsurkunden hätten bis Ende Dezember 2020 beim Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz eingegangen sein müssen. Wenn nur ein Landtag nicht zustimmt oder die Ratifizierungsurkunde nicht rechtzeitig beim Vorsitzenden hinterlegt, ist die gesamte Staatsvertragsnovelle hinfällig. In diesem Fall gilt der alte Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag fort, so dass es demzufolge beim Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro bleibt. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte nach Koalitionsstreit Anfang Dezember die Vorlage für den Landtag für die Ratifizierung zurückgezogen. Das Parlament stimmte also gar nicht erst über den Medienänderungsstaatsvertrag ab. Daraufhin zogen ARD, ZDF und Deutschlandradio vor das Bundesverfassungsgericht, um doch noch eine Beitragserhöhung herbeizuführen.

Wie begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung?

Die Richter untermauerten ihre Entscheidung zum Eilantrag so: Die Sender hätten nicht gut genug begründet, warum es ihnen nicht möglich sein sollte, ihr Programmangebot für eine gewisse Zeit auch so weiter zu finanzieren. Sie hätten nicht näher dargelegt, »dass eine verfassungswidrige Verzögerung der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags zu irreversibel schweren Nachteilen führte«.

Hätten die Landtage Änderungen am Staatsvertrag beschließen können?

Nein. Die Landesparlamente konnten dem Vertrag nur zustimmen oder ihn ablehnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass Regierungen und Parlamente der Länder vom KEF-Vorschlag nur dann abweichen dürfen, wenn die Beitragshöhe den freien Zugang zu Informationen zu erschweren droht oder die Belastung für die Rundfunknutzer nicht mehr angemessen erscheint. Hierfür müssen aber nachprüfbare Gründe angegeben werden.

Warum gibt es vor allem in den ostdeutschen Landtagen so viel Skepsis gegenüber der Erhöhung?

Die Corona-Krise hat die wirtschaftliche Situation in strukturschwachen Regionen noch einmal verschärft. Deshalb war auch vereinzelt eine Verschiebung der Beitragsanhebung angeregt worden. Dagegen waren die Sender. Sie verwiesen wiederum auf die Möglichkeit einer Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen.

Was sind die Auswirkungen für die Sender ohne Beitragserhöhung?

Mehrere Intendanten haben für diesen Fall bereits massive Einschnitte im Programmangebot angekündigt, die für das Publikum deutlich sichtbar sein würden. Die Sender setzen allerdings darauf, dass es im noch ausstehenden Hauptverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine andere Entscheidung geben werde. dpa/nd
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