Brandsicherheit trotz Pandemie

Prüftermin

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 1 Min.

Bis Ende Mai 2020 sollten die Arbeiten des Schornsteinfegers am Haus erledigt sein. Doch die Hauseigentümer - ein älteres Ehepaar - baten den Prüftermin zu verschieben: Sie gehörten zu einer Risikogruppe er COVID-19-Pandemie. Der Schornsteinfeger verwies auf zuverlässige Schutzmaßnahmen und lehnte die Verzögerung ab.

Nachdem einer weiteren Frist forderte die Region Hannover die Hauseigentümer mit gebührenpflichtigem Verwaltungsbescheid auf, die nötige Prüfung der Abgaswege und Abgasleitungen zu vereinbaren. Die Eheleute ließen die Prüfung durchführen, wollten aber die Gebühren nicht zahlen.

Doch das Verwaltungsgericht Hannover (Az. 13 A 4340/20) fand, die Region Hannover habe zu Recht einen Aufschub abgelehnt. Die Arbeit sei auch in der Corona-Pandemie nicht verzichtbar. Infektionsschutz sei gewährleistet. Daher sei es nicht unzumutbar, die Prüfung durchführen zu lassen. Außerdem müssten die Hauseigentümer während der Arbeiten nicht zwingend anwesend sein. OnlineUrteile.de

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