Bundesanwaltschaft fordert NSU-Prozess neu aufzurollen

Termin für neue Hauptverhandlung für NSU-Unterstützer André Eminger beantragt

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 2 Min.

Der NSU-Prozess könnte zum Teil neu aufgerollt werden. Seit Dienstag liegen die Revisionen, die vier Angeklagte und der Generalbundesanwalt im NSU-Prozess führen, dem Bundesgerichtshof vor. Die Bundesanwaltschaft hat laut »Süddeutscher Zeitung« die Revisionen in ihrer Stellungnahme für den Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen. Nur im Falle von André Eminger rügt die Beweiswürdigung und fordert, das Urteil aufzuheben. Sie hat beantragt, einen Termin für eine neue Hauptverhandlung gegen André E. anzusetzen.

Das Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) war am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Das Oberlandesgericht München verurteilte Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Kerntrios, wegen Mittäterschaft am Mord von zehn Menschen und an 43 Mordversuchen, außerdem wegen Sprengstoffanschlägen, Raubüberfällen und der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU zu lebenslanger Haft. Die vier Mitangeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt.

Erst im April dieses Jahres wurden die Revisionsbegründungen der Prozessbeteiligten eingereicht. Daraufhin hatte die Bundesanwaltschaft Zeit, die Unterlagen zu prüfen. Jetzt liegen sie dem Bundesgerichtshof vor. Der für Staatsschutzdelikte zuständige 3. Strafsenat werde sich nun einarbeiten und das Urteil »einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterziehen«, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofs. Inhaltlich äußerte sich der Gerichtshof nicht.

Neben Beate Zschäpe saßen vier Unterstützer vor Gericht. Einer von ihnen war André Eminger. Er hatte unter anderem eine Wohnung für das Trio angemietet, ihnen Bahncards besorgt, mietete die Wohnmobile, mit denen Uwe Böhnhardt zu drei Tatorten fuhr und half Beate Zschäpe bei der Flucht.

Für die Bundesanwaltschaft war Eminger nicht nur ein enger Freund, sondern ein Mitwisser der Terrorzelle. Bereits in seinem Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten erklärt, Eminger habe gewusst, dass die drei eine Terrorzelle gebildet hatten, um Migranten zu töten. Das hat die Bundesanwaltschaft laut »Süddeutscher Zeitung« in ihrer Stellungnahme für den Bundesgerichtshof noch einmal bekräftigt.

Herbert Hedrich, Verteidiger von André Eminger im NSU-Prozess, sagte dem »nd« auf Anfrage, er sehe »keinen Grund, die Verhandlung neu aufzurollen«. »Ich sehe keinerlei Revisionsgrund«, fügte er hinzu. Und: »Ich denke, dass das Urteil in unserem Fall Bestand haben wird.«

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