Längerdienende sind von der Renten-Benachteiligung ausgenommen
schlechter wehrdienst, guter wehrdienst?
Zum Beitrag im nd-Ratgeber vom 9. Dezember 2020 »Schlechter Wehrdienst, guter Wehrdienst?« erreichten uns etliche Leseranfragen, ob die Benachteiligung für Ost-Rentner allein für Wehrdienstleistende gelte?
Auskunft gibt Hermannus Pfeiffer, der Autor des Beitrages:
In der BRD war die allgemeine Wehrpflicht bereits 1956 eingeführt worden. Im Januar 1962 wurde dann auch in der DDR eine allgemeine Wehrpflicht beschlossen. Dabei galt: Männer zwischen 18 und 26 Jahren mussten einen sogenannten Grundwehrdienst von 18 Monaten leisten.
Der Ausdruck »Grundwehrdienst« ist heute missverständlich, da man damit in der westdeutschen Bundeswehr häufig lediglich die dreimonatige Grundausbildung bezeichnete, die Teil des weit längeren Wehrdienstes war.
Kernpunkt des Rentenproblems ist aber die unterschiedliche Bewertung von Wehrdienstzeiten bei der Nationaler Volksarmee (NVA) und der Bundeswehr für die Zeiträume vor 1982. Für ein Jahr Wehrdienst bei der Bundeswehr erhalten Soldaten 1,0 Entgeltpunkte. Wurde der Wehrdienst bei der NVA geleistet, gibt es nur 0,75 Entgeltpunkte Ost. Bezogen auf den regulären 18-monatigen Wehrdienst bedeutet dies eine Minderung des monatlichen Rentenanspruchs von etwa 12 Euro.
Längerdienende und Berufssoldaten sind von diesem Problem nicht betroffen. Bei ihnen wird der tatsächliche Bruttoverdienst für die Rentenberechnung berücksichtigt. Für sie gelten die Vorschriften des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG).
Verfahren zur unterschiedlichen Bewertung von Wehrdienstzeiten sind bei den bundesdeutschen Sozialgerichten in großem Umfang anhängig. Letztlich sollten deren Einzelfallentscheidungen vom Bundessozialgericht in Kassel überprüft werden. Die oberste deutsche Sozialgerichtsbarkeit könnte ein allgemein verbindliches Urteil sprechen, dass zugunsten der früheren NVA-Soldaten ausfallen könnte. Auch wohl, um diesem langwierigen Verfahren zuvorzukommen, arbeitet eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an einem »Fonds für Härtefälle«.
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