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Erfolg für Amazon-Beschäftigte
Simon Poelchau über das Leipziger Urteil zur Sonntagsarbeit
»Samstags gehört Vati mir«, hieß ein Slogan, mit dem der DGB einst für die Fünf-Tage-Woche kämpfte. Man möchte meinen, dass dies längst ausgefochtene Kämpfe sind, dass Wochenendarbeit bis auf wenige notwendige Ausnahmen Geschichte ist. Doch der Onlineriese Amazon will seine Beschäftigten in der umsatzträchtigen Weihnachtszeit sogar sonntags schuften lassen. Dafür kassierten er und das Land Nordrhein-Westfalen, das ihm dies erlaubte, jetzt eine Niederlage vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Komplett abgeschafft ist die Sonntagsarbeit bei Amazon damit aber nicht. Per Gesetz ist diese für alle Unternehmen erlaubt, wenn besondere Verhältnisse eine vorübergehende Sondersituation verursachen, die Sonntagsarbeit erforderlich macht. Bei Amazon beanstandete das Gericht jedoch, dass es die Sondersituation selbst hervorrief. Schließlich versprach der Onlinehändler seinen Kunden, in der Weihnachtszeit möglichst schnell zu liefern. Ob die Adventszeit an und für sich eine Sonderzeit sein kann, die Amazon grundsätzlich Sonntagsarbeit erlaubt, ließ das Gericht offen.
Trotzdem ist das Urteil ein Erfolg für die Amazon-Beschäftigten: Es stärkt höchstrichterlich ihr Recht auf einen freien Sonntag und wies das Profitstreben von Amazon in die Schranken.
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