Die Risiken des »Grauen Marktes«

Was Geldanleger wissen sollten

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

An Pleiten mangelt es auf dem »Grauen Markt« nicht. Aber trotz solch spektakulärer Fälle wie des Windparkbetreibers Prokon und der Münchner Containergesellschaft P&R suchen Verbraucher weiterhin nach Anlagealternativen am Grauen Kapitalmarkt. Der heißt »grau«, weil er kaum gesetzlich reguliert ist. Angelockt werden Anleger von der schönen Aussicht auf höhere Renditen, die weit über den historisch niedrigen Zinsen liegen. Gier gilt heute als geil. Das zeigt zumindest eine kürzlich veröffentlichte Umfrage der Bundesfinanzaufsicht Bafin.

»Wer auf den Grauen Markt setzt?«

Das wollte die Bafin in einer breit angelegten Studie genauer wissen. Sie fand heraus: Graumarktprodukte sind bei Menschen mit höherem Einkommen beliebter als bei Durchschnittsverdienern. Und Graumarktkunden wollen eher für ihre Enkel sparen als zocken.

In der Umfrage der Bafin zeigte sich, dass jeder zwanzigste schon einmal ein solches Produkt erworben hat - vornehmlich Unternehmensbeteiligungen und Direktinvestments. Vielen kam das teuer zu stehen. So gaben 22 Prozent an, bei einer Investition in Unternehmensbeteiligungen Geld verloren zu haben. Unter den Anlegern mit Erfahrungen mit Direktinvestments erlitten sogar 50 Prozent bereits einen finanziellen Verlust. Auf der anderen Seite entwickelte sich die Rendite bei der Hälfte der Befragten durchaus erwartungsgemäß positiv.

Kurioserweise erklärten viele der Befragten, dass sie eine sichere Geldanlage gesucht hätten. Eines der Hauptrisiken - mit den spekulativen Produkten viel Geld zu verlieren - hielten die befragten Graumarktkunden dagegen für vergleichsweise gering. Daher steckte mancher auch einen Großteil seines Vermögens in graue Produkte. Hochrisiko! Dabei gilt auch hier die alte Regel: hohe Zinsen, hohes Risiko.

Ein unregulierter Kapitalmarkt

Eine gesetzliche Definition des Begriffs »Grauer Kapitalmarkt« gibt es nicht. Ein Großteil der Umfrageteilnehmer kannte ihn auch gar nicht. Im Allgemeinen definiert man den Grauen Markt als unregulierten Teil des Kapitalmarktes, dessen Anbieter nicht unter staatlicher Aufsicht stehen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Im Unterschied dazu stehen beispielsweise Banken und Versicherer unter der Aufsicht der Bafin und müssen strengere gesetzliche Vorgaben erfüllen.

Die Marktwächter Finanzen, eine Spezialabteilung der Verbraucherzentralen, halten viele graue Prospekte für »irreführend«. Oft informieren Anbieter nicht so, wie sie es laut Gesetz tun müssten. So würden Vorteile der Geldanlage einseitig hervorgehoben, Risiken aber nicht angemessen dargestellt.

Die Bafin rät daher Verbraucherinnen und Verbrauchern, »sich stets genau zu informieren, in welche Art von Produkten sie ihr Geld sinnvollerweise investieren und wem sie es anvertrauen können«. Bei Angeboten mit einem Prospekt oder einem Informationsblatt sollten Anleger diese Dokumente sorgfältig durchlesen.

Ungeprüfte inhaltliche Richtigkeit

Doch der Schein kann trügen. Gibt es zu einem Angebot nämlich einen gebilligten Prospekt oder ein Informationsblatt, das den formalen Vorgaben entspricht, bedeutet dies nicht, dass die Bafin deren inhaltliche Richtigkeit geprüft hat. Das ist nicht ihre Aufgabe. Die Aufsicht prüft ebenfalls nicht, ob der Emittent seriös ist. Auch das Produkt selbst kontrolliert das Amt nicht.

Viel Geld benötigen Neueinsteiger nicht. Manchmal reichen schon 500 Euro, die am häufigsten genannte Mindestsumme beträgt 1000 Euro. Gefragt sind vor allem Investments in Sachwerten, die als wertbeständig gelten, und/oder ökologische Kapitalanlagen. Sie können so ihr Geld in Bäume in Panama anlegen, Beteiligungen an Flugzeugen erwerben oder in Windparks an der Nordseeküste investieren.

Zocken mit Zander

Für Geldanleger scheint eigentlich fast nichts unmöglich. So können Sie bei der Deutschen Edelfisch investieren, die Zander in Mecklenburg-Vorpommern züchtet. Das Projekt wird sogar von der Landesregierung und der EU mitfinanziert.

Dennoch hat die Bafin den Berliner Fischzüchter im Dezember 2020 dazu aufgefordert, seine Anleihe 2020/2022 nicht mehr in Deutschland zu vertreiben. Es liege kein Wertpapier-Informationsblatt vor.

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz - das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme - nicht ohne die Veröffentlichung eines von der Bafin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Damit hat die Deutsche Edelfisch offenbar gegen § 4 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) verstoßen.

Generell, so warnt die Bundesfinanzaufsicht Bafin, seien graue Produkte »eine riskante und spekulative Anlageform«. Anleger müssten mit hohen Ausfällen rechnen und verlieren möglicherweise sogar ihr gesamtes eingesetztes Vermögen.

Eine Datenbank der Bafin gibt wenigstens darüber Aufschluss, zu welchen Angeboten überhaupt ein Prospekt oder ein Informationsblatt vorliegt.

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