Längere Zahlung bei Frühchen

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Mütter und Väter von Frühgeborenen bekommen künftig länger Elterngeld. Zudem werden die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs und bei der Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern ausgeweitet. Die vom Bundestag beschlossene Reform muss nun noch durch den Bundesrat und soll im September 2021 in Kraft treten.

Die Neuregelungen: Für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, soll in Zukunft ein zusätzlicher Monat Elterngeld gezahlt werden. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier zusätzliche Monate.

Die Regeln für Eltern, die während des Elterngeldbezugs schon in Teilzeit arbeiten wollen, werden zudem flexibilisiert. Die wöchentlich erlaubte Arbeitszeit erhöht sich von 30 auf 32 Stunden, womit rechnerisch eine Vier-Tage-Arbeitswoche möglich wird. Darüber hinaus werden die Vorgaben für den sogenannten Partnerschaftsbonus, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit sind, gelockert.

Abgesenkt werden die Einkommensgrenzen. Eltern mit einem jährlichen Gesamteinkommen über 300 000 Euro (bisher 500 000 Euro) bekommen künftig kein Elterngeld mehr. Die jährliche Einkommensgrenze für Alleinerziehende bleibt bei 250 000 Euro bestehen.

Neu ist: Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, müssen nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. dpa/nd

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