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Kassel darf sich nicht wiederholen
Robert D. Meyer wägt die Grundrechte des Einzelnen ab
Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit gilt auch in Pandemie-Zeiten. Nicht grundlos kippten Gerichte bereits mehrfach von Behörden erlassene Pauschalverbote gegen angemeldete Proteste. Auch am Wochenende urteilten Richter*innen: keine Demonstration durch die Innenstadt von Kassel, wohl aber stationäre Kundgebungen. Es ist der Versuch der Justiz, in einer gesellschaftlichen Ausnahmesituation das Recht auf Protest mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit abzuwägen.
Solch ein Kompromiss stößt an seine Grenzen, wenn die Beteiligten den Ernst der Pandemie herunterspielen. Fast im Wochentakt finden bundesweit Demonstrationen von Tausenden Corona-Verharmloser*innen statt, die vorgeben, für die Freiheit jedes Einzelnen einzustehen. Doch Unbeteiligte zahlen am Ende schlimmstenfalls mit ihrer Gesundheit, nur weil Menschen ein Mindestmaß an Solidarität mit der Gesellschaft vermissen lassen.
Maske tragen und Abstand halten sind Anforderungen, die sich auch auf jeder Demo umsetzen lassen. Doch nicht zum ersten Mal haben Corona-Verharmloser*innen mit Ansage gezeigt, dass sie keine Rücksicht auf andere nehmen wollen. Die Antwort darauf muss lauten: Beim nächsten Mal wird der Protest aufgelöst, sobald Zustände wie in Kassel drohen.
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