Der Sohn brach den Kontakt zum Vater ab

änderung des Testaments rechtens?

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 2 Min.

Ein Ehepaar hatte 1999 ein gemeinschaftliches Testament verfasst. Darin setzten sich die Partner gegenseitig als Erben und ihren Sohn als Schlusserben ein. Zudem regelten sie, dass das Testament geändert werden könne, sollte der Sohn den familiären Zusammenhalt in Frage stellen.

Den Familienfrieden störte aber nicht der Sohn, sondern der Vater, der 2004 ein Liebesverhältnis mit der Schwester seiner Frau aufnahm. Darunter litt die Ehefrau. Der Sohn hielt zu ihr, bis sie im Mai 2013 starb. Monate später verfasste der Vater ein neues Testament: Danach sollten sein Sohn und seine Geliebte jeweils die Hälfte des Vermögens erben. Die Änderung begründete er damit, dass der Sohn den Kontakt zu ihm abgebrochen habe.

Nach dem Tod des Vaters pochte der Sohn auf das gemeinschaftliche Testament und beantragte einen Alleinerbschein. Während das Amtsgericht urteilte, das Vermögen sei aufzuteilen, entschied das Oberlandesgericht Bamberg (Az. 3 W 43/20) zu Gunsten des Sohnes. Die vom Witwer vorgenommene Änderung des gemeinschaftlichen Testaments der Eheleute sei unwirksam. Auf den Änderungsvorbehalt im Testament könne sich die als Erbin vorgesehene Geliebte nicht berufen, schließlich habe nicht der Sohn den Familienkonflikt ausgelöst. Mit dem Kontaktabbruch habe er auf den jahrelangen Ehebruch des Vaters reagiert. Für so einen Fall sei der Änderungsvorbehalt im Testament nicht gedacht gewesen. Ganz sicher habe die Ehefrau ihrem Mann damit nicht die Möglichkeit eröffnen wollen, seine Geliebte als Erbin einzusetzen und dem Sohn die Hälfte des Vermögens vorzuenthalten.

Dass der Vater den familiären Zusammenhalt aufgekündigt habe, hätte das Amtsgericht nicht ignorieren dürfen. Es wäre Sache des Vaters gewesen, auf den durch den Ehebruch tief verletzten Sohn zuzugehen und sich mit ihm zu versöhnen. OnlineUrteile.de

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal