- Ratgeber
- Verkehrsrecht
Warum ein Radfahrer bei einem riskanten Überholmanöver in Haftung genommen wird
Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Az. 1 U 31/19) hin.
Der Vorfall: Eine 17-köpfige Radfahrergruppe war auf einer sportlich angelegten Tour unterwegs. An einer abschüssigen Stelle überholte ein Radler einen Teil der Gruppe trotz fehlenden Sicherheitsabstands. Dabei streifte er einen Überholten und löste einen Sturz von mehreren Radlern aus. Einer der Stürzenden wurde gegen einen Baum geschleudert und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Knochenbrüche. Er klagte gegen den überholenden Radfahrer.
Das Urteil: Laut dem Urteil des OLG Frankfurt am Main muss der überholende Radler für die Schäden des verletzten Mitfahrers einstehen, da er beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten habe.
Der Abstand hätte so groß sein müssen, dass auch beim Schlenkern des Überholten keine Berührung erfolgt wäre. Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass man im Pulk im Normalfall auf eigenes Risiko fahre, da es auch bei regelgerechtem Verhalten zu Stürzen von dicht hintereinander fahrenden Radlern kommen könne. Aber auch bei einer Fahrt im Pulk dürfe es keine riskanten Überholmanöver geben.
Im entschiedenen Fall verfügte der Unfallverursacher über eine Privathaftpflichtversicherung, die für die gesundheitlichen Schäden des gestürzten Radfahrers aufkam. W&W/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.