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Linke lehnt Änderungen am Infektionsschutzgesetz ab
Fraktionsvorsitzender Dietmar Bartsch hat »fundamentale Kritikpunkte« / Auch Grüne fordern mehr Pflichten für die Wirtschaft
Berlin. Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ziel bundeseinheitlicher Corona-Maßnahmen stößt bei der Linken auf Ablehnung. Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, machte im Gespräch mit den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben) deutlich, dass seine Partei den Neuregelungen so nicht zustimmen könne. »Es ist gut, dass es Regelungen geben soll, die für alle nachvollziehbar sind«, sagte Bartsch demnach. »Wir werden das Verfahren auch nicht bremsen. In der Sache habe ich allerdings ein paar fundamentale Kritikpunkte.«
So solle zum Beispiel das private Verhalten hart reglementiert werden, während für Unternehmen keine Pflichten vorgesehen seien, monierte Bartsch. »Ich sehe deshalb kaum Möglichkeiten, dem Vorhaben zuzustimmen.«
Die Grünen sagten hingegen Kooperation bei der Gesetzgebung trotz Kritikpunkten zu. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, sagte dem RND, der Gesetzentwurf sei »allenfalls ein Notbehelf und in der Sache dringend nachbesserungsbedürftig«. Sie betonte: »Es muss sichergestellt sein, dass vorgeschlagene Regelungen wirksam, verhältnismäßig und verfassungsfest sind.« Auch müssten insbesondere Wirtschaft und Arbeitswelt verpflichtet werden, mehr zur Infektionsvermeidung beizutragen.
Haßelmann betonte aber auch: »Die Infektionslage und die Situation auf vielen Intensivstationen sind beunruhigend. Es muss dringend gehandelt werden.« Die Grünen seien daher bereit, eine zügige Beschlussfassung zu ermöglichen.
Der Entwurf für ein verschärftes Infektionsschutzgesetz sieht bundesweit einheitliche nächtliche Ausgangssperren von 21.00 bis 05.00 Uhr in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vor. Weitere Regelungen betreffen die Schließung von Schulen, Kitas, Läden, Gastronomie, Hochschulen, Sportstätten und Kultureinrichtungen. Das Gesetz soll in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden und dann rasch in das parlamentarische Verfahren gehen. AFP/nd
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