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Das Grundgesetz richtig verstehen
Presse- und Meinungsfreiheit sind untrennbar
Auf »Querdenken«-Demonstrationen heißt es oft, dass längst eine Diktatur herrsche und man seine Meinung nicht mehr äußern könnte. Doch diese Wahrnehmung ist falsch. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurden hierzulande stets von demokratisch gewählten Vertreter*innen verabschiedet. Journalist*innen berichteten zudem über Kritik daran und über Demonstrationen gegen diese Regeln. Dafür mussten sie mit Menschen zusammen sein, die weder Abstände einhalten noch Masken tragen. Zum »Dank« wurden sie beschimpft und zum Teil handgreiflich angegangen. Deswegen wurde die Lage der Pressefreiheit in Deutschland von Reporter ohne Grenzen von »gut« auf »zufriedenstellend« herabgestuft.
»Querdenker*innen« beziehen sich gerne auf das Grundgesetz. Dort werden die Meinungs- und Pressefreiheit im Artikel 5 aber gemeinsam garantiert. Ohne eine freie Presselandschaft, ohne Zensur, ist es viel schwieriger, sich eine differenzierte Meinung zu bilden und diese öffentlich zu artikulieren. Doch die Meinungsfreiheit hat Grenzen: dort, wo die Grundrechte anderer Personen verletzt werden. Dass es bei »Querdenken« Menschen gibt, die diese Grenzen nicht einhalten und den Zusammenhang von Presse- und Meinungsfreiheit nicht verstehen, sagt viel über die Bewegung aus.
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