Medienaufsicht leitet Verfahren gegen »KenFM« ein

Online-Angebot »KenFM« komme seiner journalistischen Sorgfaltspflicht nicht nach

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Berlin. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat ein Verfahren gegen das Online-Angebot »KenFM« des Publizisten Ken Jebsen eingeleitet. Das Medium habe nach einem Hinweisschreiben der MABB zwar einige Anpassungen vorgenommen und beispielsweise zusätzliche Quellen für Behauptungen angeführt, sagte eine Sprecherin der Aufsichtsbehörde dem Evangelischen Pressedienst (epd). Diese Änderungen seien aber noch nicht ausreichend, um die journalistische Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Jebsen äußerte scharfe Kritik an dem Verfahren.

Der frühere RBB-Journalist Jebsen ist in der neurechten Szene eine prominente Figur. Er behauptete unter anderem, die USA hätten die Anschläge vom 11. September 2001 selbst inszeniert. Auf seiner Webseite führte er nun aus, das Vorgehen der MABB sei offenbar politisch motiviert, denn die kritisierten Beiträge thematisierten »Corona-Impfstoffe, Corona-Maßnahmen, Corona-Masken«. Die Behörde erkläre sich zum »Wahrheitsministerium« und sei dabei, einen »digitalen Scheiterhaufen« zu errichten, so Jebsen. Damit gefährde die MABB die Demokratie.

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Bis Mitte Mai hat Jebsen Zeit, um bei der MABB eine Stellungnahme abzugeben. Er kündigte in einem Videobeitrag an, »KenFM« werde Deutschland verlassen und in ein anderes Land umziehen, »wo man uns in Ruhe arbeiten lässt«.

Jebsens Youtube-Kanal, der ebenfalls »KenFM« hieß, hatte das Videoportal Anfang des Jahres dauerhaft gesperrt. Zur Begründung hieß es, die dort veröffentlichten Videos hätten mehrfach gegen Covid-19-Richtlinien des Unternehmens verstoßen. Jebsen klagt nach eigenen Angaben gegen diese Sperrung. epd/nd

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