Gericht weist Klage zu »Agent Orange« ab

  • Lesedauer: 1 Min.

Évry. Ein französisches Gericht hat eine Klage gegen mehrere Unternehmen wegen des giftigen Entlaubungsmittels »Agent Orange«, das im Vietnam-Krieg eingesetzt wurde, für unzulässig erklärt. Die Unternehmen, darunter der US-Saatgutkonzerns Monsanto, den mittlerweile der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer übernommen hat, hätten damals im Auftrag der USA gehandelt und könnten sich daher vor dem Gericht auf Immunität berufen, hieß es am Montag in der Entscheidung des Gerichts in Évry. Damit wies das Gericht Schadenersatzansprüche der Klägerin zurück.

Geklagt hatte eine 79-jährige Französin vietnamesischer Herkunft, die sich als Opfer von »Agent Orange« sieht. Während des Vietnam-Krieges versprühten die Amerikaner von 1962 bis 1971 massenhaft chemische Mittel wie das hochgiftige »Agent Orange«. Unter den Folgen leiden Vietnamesen, aber auch US-Soldaten. Das im Entlaubungsmittel enthaltene Dioxin wird für Krebs und andere Gesundheitsschäden verantwortlich gemacht. Die Klägerin führt seit Jahren einen zivilen Rechtsstreit gegen die Unternehmen.dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal