EU-weite Einführung zum 1. Juli vorgesehen

Fragen & Antworten zum neuen Covid-Zertifikat »CovPass«

  • Lesedauer: 3 Min.

Welche Daten sollen gespeichert werden?

Das kostenlose Zertifikat soll Aufschluss darüber geben, welchen Impfstoff der Inhaber beziehungsweise die Inhaberin erhalten hat und ob es eine oder bereits zwei Dosen sind. Zudem sollen auch Informationen zu frischen Tests und durchgestandenen Corona-Infektionen hinterlegt werden sowie der Name, das Geburtsdatum, das Impfdatum und der Aussteller des Zertifikats ausgelesen werden können.

Ein Zertifikat aus Papier oder nur in digitaler Form?

Es soll möglich sein, die Nachweise digital auf dem Smartphone in einer sogenannten Wallet App zu hinterlegen. In Deutschland wird das die Corona-Warn-App sein. Weitere Apps werden folgen, darunter auch eine App zur reinen Anzeige des Zertifikats. Über einen QR-Code sollen die Informationen in der ganzen EU fälschungssicher ausgelesen werden können. Wer kein Smartphone besitzt oder das Zertifikat nicht digital speichern möchte, kann es in Papierform bekommen. Es soll auch möglich sein, Zertifikate von Familienmitgliedern in der App zu hinterlegen.

Wer stellt den Nachweis aus?

In Deutschland soll der digitale Impfnachweis laut Bundesgesundheitsministerium nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. In der Regel sollen Ärzte sie gleich nach der Impfung erstellen können. Auch nachträglich dürfen Ärzte und Apotheken den Impfnachweis erstellen. Sie müssen sich dann aber den gelben Impfausweis und einen anderen Ausweis vorlegen lassen. In der Regel sollen nachträgliche digitale Nachweise nur »in räumlicher Nähe« zum Impfort ausgestellt werden können, also etwa in derselben Gemeinde, demselben Landkreis oder umliegenden Kommunen.

Ab wann ist das Zertifikat in Deutschland erhältlich?

Auf EU-Ebene soll das digitale grüne Zertifikat spätestens am 1. Juli in Kraft treten. In Deutschland soll das Zertifikat bis Ende Juni eingeführt worden sein. Den EU-Staaten ist eine Übergangsfrist von sechs Wochen für die Ausstellung von Zertifikaten eingeräumt worden.

Wird das Impfzertifikat zur Pflicht?

Nein. Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges, ergänzendes Angebot. Wer keinen digitalen Impfnachweis besitzt, kann eine Impfung weiterhin über den gelben Impfausweis nachweisen.

Wofür wird das Zertifikat benötigt?

Das entscheiden die EU-Länder selbst. Das Europaparlament konnte sich mit einer Forderung nach verpflichtenden Erleichterungen nicht durchsetzen. Als Kompromiss sollen Beschränkungen wie Quarantäne für negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene nur eingeführt werden, wenn es die Infektionslage erfordert. Nach Aussagen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll das Zertifikat aber »sicheres Reisen« ermöglichen.

Wie steht es um den Datenschutz?

Es wird versichert, dass die Grundrechte der Bürger*innen in vollem Umfang geachtet werden, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten. Es werden keine persönlichen Daten auf Servern gespeichert, sondern nur auf dem eigenen Handy. Das Zertifikat stellt lediglich sicher, dass die auf dem Smartphone hinterlegten Daten authentisch sind und zu der auf dem Zertifikat angegebenen Person gehören.dpa/nd
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