Agrarverhandlungen gehen nur schleppend voran

Bundestag soll kommende Woche über Förderung abstimmen

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 3 Min.

Wenn in der kommenden Woche im Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die zukünftige Agrarpolitik des Landes entschieden wird, ist ein wichtiger Baustein, nämlich der europäische Rahmen, wohl noch nicht fertig verhandelt. Auf EU-Ebene waren die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in der vergangenen Woche vertagt worden.

Unterhändler*innen hatten die Gespräche über die Agrarhilfen von knapp 390 Milliarden Euro für die Jahre 2021 bis 2027 abgebrochen. Dazu soll nun im Juni weiter verhandelt werden. Ein entscheidender Streitpunkt sind die Öko-Regelungen. Künftig soll ein bestimmter Prozentsatz der Agrargelder an Umweltauflagen geknüpft sein, die Höhe dieses Anteils ist jedoch umstritten. Während das Parlament anfangs für einen Anteil von 30 Prozent der Direktzahlungen plädiert hat, wollten die EU-Länder 20 Prozent durchsetzen. Ein Kompromiss hätte 25 Prozent sein können, doch aus den Verhandlungen hieß es, dann hätten die Länder Sonderregelungen gefordert. Damit hätte dieser Anteil de facto deutlich sinken können.

Der Grünen-Agrarexperte Martin Häusling sprach vom Versuch, den Prozentsatz auf 18 Prozent zu drücken. Die »alleinige Schuld« liege bei den EU-Staaten. Häusling kritisierte auch Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU). Sie »hat zur Radikalisierung der Ratsposition beigetragen und nicht mal den Versuch gemacht, zu vermitteln«, schrieb der Grüne auf Twitter. Das Landwirtschaftsministerium (BMEL) teilte mit: »Wenn drei an einem Tisch sitzen, muss sich jeder bewegen.« Der Rat hätte diese Bewegung gezeigt. Klöckner hatte zuvor allerdings immer wieder zu erkennen gegeben, dass sie an der ebenfalls mühsam erarbeiteten Position des Agrarrates festhalte.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf aus ihrem Haus wurde gemeinsam mit der Agrarministerkonferenz der Länder und dem Bundsumweltministerium erarbeitet. Nachdem es an Klöckners erstem Entwurf noch harsche Kritik gegeben hatte, sehen Umweltverbände darin einen Schritt in die »richtige Richtung«. Sie forderten jedoch, ein höheres Budget für Öko-Regelungen von 30 Prozent und einen Höchstbetrag für flächenstarke Agrarbetriebe einzuführen, so Olaf Bandt, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland.

Laut dem BMEL-Entwurf sind ein Viertel der Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP für Öko-Leistungen vorgesehen. Das wären in Deutschland jährlich rund 1,1 Milliarden Euro. Ab 2023 werden zehn Prozent der Mittel aus der ersten Säule in die zweite Säule der GAP umgeschichtet. Dieser Anteil steigt bis Ende 2026 sukzessive auf 15 Prozent. Zudem soll es wieder gekoppelte Prämien geben: für Schafe, Ziegen und Mutterkühe. Hier ist die Weidehaltung oftmals nicht kostendeckend, aber ökologisch sinnvoll. Hierfür hatte sich in den vergangenen Jahren besonders die Linkspartei eingesetzt. »Immerhin ist die Tür nun offen für mehr Klima-, Tier- und Naturschutz«, sagte deren agrarpolitische Sprecherin Kirsten Tackmann. Sie kritisierte aber, dass auch die soziale Situation in den Betrieben stärker berücksichtigt werden müsse. Deshalb sei es »bedauerlich, dass bisher keine Regelung vorgesehen wird, um zu verhindern, dass landwirtschaftsfremde Investoren weiter von der Agrarförderung profitieren«.

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