Was ist Eigenanteil, was Festzuschuss?
zahnersatzkosten
Auskunft gibt Dr. Erling Burk, Zahnarzt und Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Nordrhein:
Vorweg ist für gesetzlich Versicherte Folgendes zu sagen: Die Gesamtkosten beim Zahnersatz setzen sich aus zwei Kostengrößen zusammen: aus dem sogenannten befundorientierten Festzuschuss der Krankenkasse und dem vom Versicherten selbst zu tragenden Eigenanteil. Auf den Festzuschuss hat jeder Versicherte Anspruch.
Das bedeutet: Wird bei der Behandlung Zahnersatz notwendig, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) einen genau festgelegten Betrag, den befundorientierten Festzuschuss. Der Festzuschuss deckt 60 Prozent der Kosten einer sogenannten Regelversorgung, also einer medizinisch zweckmäßigen und wirtschaftlichen Basisversorgung als Behandlung. Durch ein lückenloses Bonusheft entsteht Anspruch auf einen höheren Zuschuss.
Die Kosten beim Zahnersatz für Kronen, Brücken oder Prothesen richten sich letztendlich danach, welche konkrete Behandlung der gesetzlich Versicherte in seinem persönlichen Fall wählt. Diese vom Versicherten selbst zu tragenden Kosten sind somit immer individuell.
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