Flüchtling klagt erfolgreich gegen umstrittenen Richter

Bundesverfassungsgericht erklärt Richter in Asylverfahren für ungeeignet

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Karlsruhe. Mit rechten Thesen zur Migration sorgte ein hessischer Verwaltungsrichter 2019 für Aufsehen - jetzt hat ein Afghane erfolgreich in Karlsruhe geklagt, weil der Mann in seinem Asylverfahren entschieden hatte. Die Verfassungsrichterinnen und -richter gaben seiner Beschwerde statt, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der Asylbewerber hatte in Gießen vergeblich einen Befangenheitsantrag gestellt. Dessen Ablehnung sei »offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich«, hieß es.

Der betreffende Verwaltungsrichter hatte im August 2019 einer Klage der rechtsextremen NPD stattgegeben. Dabei ging es um ein Plakat für den Europawahlkampf mit dem Slogan »Stoppt die Invasion: Migration tötet!«. Die Gemeinde Ranstadt hatte die Entfernung angeordnet, die NPD klagte dagegen nach der Wahl. Der Richter hatte geurteilt, das Plakat sei »als die Realität teilweise darstellend zu bewerten«. Die Zuwanderung seit 2014/15 sei geeignet, »auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen«. Dem Gericht seien »Fälle bekannt, in denen Asylbewerber zu Mördern wurden«.

Der Afghane hatte in Gießen beim Verwaltungsgericht geklagt, nachdem sein Asylantrag abgewiesen worden war. Für die Entscheidung war der in die Kritik geratene Richter als Einzelrichter zuständig. Laut Verfassungsgericht hätte dem Befangenheitsantrag zwingend stattgegeben werden müssen.

Dem NPD-Urteil von 2019 stehe »gleichsam auf die Stirn geschrieben, dass der Richter, der es abgefasst hat, Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel hält«. Dass der Verwaltungsrichter der Klage des Afghanen sogar teilweise stattgegeben hatte, ändere daran nichts.

Das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen, derzeit liegt der Fall beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat zu entscheiden, ob er die Berufung des Afghanen zulässt. dpa/nd

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