Nur Bewährungsstrafen gegen Neonazis

Juristischer Deal: Milde Urteile gegen Angeklagte wegen Überfall auf Kirmesgesellschaft in Ballstädt

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 3 Min.

Wut lag in der Luft, als die gerade verurteilten sieben Neonazis am Montag ein Gebäude auf dem Erfurter Messegelände verließen. Dort war seit Mai gegen sie verhandelt worden. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte ihnen zur Last legt, im Februar 2014 eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt im Landkreis Gotha überfallen zu haben. Zehn Menschen waren dabei zum Teil schwer verletzt worden.

Etliche Menschen hatten jeden Verhandlungstag des vor dem Landgericht Erfurt auf Anordnung des Bundesgerichtshofes wieder aufgerollten Verfahrens mit Protestkundgebungen vor Ort begleitet. Auch am Montag schrien sie ihre Empörung über die milden Urteile heraus. Auf T-Shirts war zu lesen: »Justizskandal« oder »Opfer verhöhnt, Täter verwöhnt«. Das Gericht verurteilte sieben Beschuldigte zu Bewährungsstrafen in Höhe von einem Jahr, den Hauptangeklagten und einen weiteren Beschuldigten zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten. Sie hätten sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, als sie vor mehr als sieben Jahren vermummt »wie ein Rollkommando auf unschuldig Feiernde« einschlugen und -traten, sagte die Vorsitzende Richterin Sabine Rathemacher. Das Verfahren gegen zwei Angeklagte war bereits zuvor gegen Geldauflagen in Höhe von 6000 beziehungsweise 3000 Euro eingestellt worden.

Die Richterin verteidigte den Deal mit den Angeklagten. Ohne das Angebot vergleichsweise milder Strafen hätte es keine Geständnisse gegeben, betonte sie. Und ohne diese wäre die Gefahr groß gewesen, die Taten nicht beweisen zu können. Dann wären einige der Täter unter Umständen ganz ohne Strafe davon gekommen, so Rathemacher. Sie verwahrte sich zugleich gegen den Vorwurf, die Justiz sei in Thüringen auf dem rechten Auge blind. Zugleich betonte sie, bei dem Überfall von Ballstädt habe es sich nicht um eine rechtsextremistisch motivierte Tat gehandelt, sondern um einen Akt von Selbstjustiz. An einem von den Angreifern bewohnten Haus in Ballstädt war zuvor eine Scheibe eingeschlagen worden. Sie hätten die Täter im Kreis der Kirmesgesellschaft vermutet, so die Richterin.

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Die Tat sei zwar durch nichts zu rechtfertigen, aber nicht politisch motiviert. Ein solcher Racheakt hätte sich auch zwischen verfeindeten Motorrad- oder Fußballklubs ereignen können. Zudem beklagte Rathemacher minutenlang, es habe unzulässige Versuche gegeben, das Gericht zu beeinflussen. In der öffentlichen Kritik an ihrer Kammer sieht sie einen Angriff auf die Gewaltenteilung und damit auf die Demokratie »in nie dagewesenem Umfang«.

Das sieht die Grünen-Landtagsabgeordnete Madeleine Henfling anders. Die Kritik an Gerichten und Staatsanwaltschaften sei ein »wichtiger Bestandteil eines offenen und pluralistischen Diskurses«, betonte sie am Montag in Erfurt. Ihre Kollegin von der Linken im Erfurter Parlament, Katharina König-Preuss, sagte: »Auf diesen Staat, auf diese Justiz ist im Kampf gegen rechts kein Verlass.«

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