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Keine Auskunft über rassistischen Beamten
Nach Hetzjagd auf Migrant klagt Sender auf Herausgabe von Informationen über beteiligte Polizisten
Ein rassistischer Vorfall Mitte Juni in der Freiburger Innenstadt sorgt in der südwestdeutschen Universitätsstadt weiter für Aufregung. Denn der Hauptakteur einer stundenlangen Hetzjagd auf einen lettischen Staatsbürger war ein Polizist. Zudem war noch ein zweiter Polizist anwesend, zu dessen Verhalten noch ermittelt wird.
Es ist dem Freien Radio Dreyeckland (RDL) und der Recherche der Autonomen Antifa Freiburg zu verdanken, dass der Vorfall nicht in Vergessenheit geriet. Bei RDL berichtete das Opfer über den Hergang der Attacken. Er sei von zeitweilig einem Dutzend Männern mit dem Tod bedroht worden. Der von ihm als Haupttäter identifizierte Mann sei von einem anderen an den Bedrohungen, Beleidigungen und Angriffen Beteiligten als Polizist bezeichnet worden. RDL sieht daher weiteren Aufklärungsbedarf und wollte vom Polizeipräsidium wissen, wo die beiden beteiligten Beamten eingesetzt waren.
Da die Polizeipressestelle Auskünfte mit Verweis auf das laufende Verfahren verweigert, hat der Sender Klage eingereicht. »Es geht RDL nicht darum, einzelne Polizisten an den Pranger zu stellen, sondern es geht um Strukturen. Entsprechend wird auch nicht nach den Namen der beteiligten Polizeibeamten gefragt, sondern nach Dienststelle, Aufgabenbereich, Funktion und Stellung innerhalb des Polizeipräsidiums«, erklärt Rechtsanwalt David Werdermann, der von RDL mit der Einreichung der Klage beauftragt wurde. Es sei beispielsweise von öffentlichem Interesse, ob die Polizeibeamten für Hasskriminalität zuständig waren oder für sogenannte Ausländerkriminalität, begründet Werdermann die Dringlichkeit der Klage.
Für den Juristen stellt sich auch die Frage, wer innerhalb der Polizei von einer etwaigen rassistischen Einstellung des Kollegen wissen konnte und ob etwas dagegen unternommen wurde. Werdermann betont, dass das Thema jetzt aktuell ist und diese Fragen daher auch jetzt beantwortet werden müssen. »Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass gegen einen Polizeibeamten, aber auch gegen das mutmaßliche Opfer der Hetzjagd ermittelt wird.« Für Werdermann stellt sich daher auch die Frage, ob die Ermittlungen durch das Polizeipräsidium unabhängig und unbefangen durchgeführt werden können, insbesondere wenn sich herausstellen sollte, dass die involvierten Beamten Leitungsfunktionen innehaben. Der Eilantrag ist beim Verwaltungsgericht eingegangen, dem Polizeipräsidium wurde eine Frist von einer Woche für eine Stellungnahme gesetzt.
Es fällt auf, dass auf dem Presseportal der Freiburger Polizei, auf dem sich zahlreiche Berichte über kleine Auffahrunfälle oder überladene Pkw finden, über den rassistischen Vorfall vom 12. Juni erstmals am 18. Juni berichtet wird. Eine Folgemeldung erschien am 22. Juni. In der ersten war noch von einer »Streitigkeit zwischen mehreren Personen« die Rede, später von »Ermittlungen gegen aktuell vier Beschuldigte, unter denen sich auch ein Polizeibeamter des Polizeipräsidiums Freiburg befindet«.
Mittlerweile beschäftigt sich die Freiburger Kommunalpolitik mit der Angelegenheit. In einem offenen Brief fordern mehrere Linke-Abgeordnete schnelle Aufklärung. Darauf antwortete der Freiburger Polizeipräsident, bei der Polizei gehe Genauigkeit vor Schnelligkeit. Er vergaß auch nicht zu erwähnen, dass er immer noch links die größere Gefahr sieht.
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