Datenmissbrauch mit Zeitzünder

Daniel Lücking über die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 1 Min.
Die Erfassung von Fingerabdrücken bei der Beantragung eines neuen Personalausweises war in den letzten Jahren stets freiwillig. Nun wird die Abgabe zur Pflicht. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums beruhigt in der Regierungspressekonferenz, datenschutzrechtliche Bedenken seien nicht angebracht, weil die Fingerabdrücke einzig auf dem Personalausweis gespeichert bleiben würden. Eine zentrale Datenbank gebe es nicht.

Das Problem: In der kurzen Zeit, in der die Fingerabdrücke digital beim Einwohnermeldeamt existieren und an die Bundesdruckerei zur Erstellung des Ausweises übermittelt werden, könnten diese Daten in unbefugte Hände gelangen. Nur wer an die Unverwüstlichkeit der Bundes-IT glaubt nimmt an, dass Daten nicht irgendwann doch einmal abfließen oder in andere Datenbanken umgeleitet werden könnten. Datenbanken, die noch nicht entdeckt, gehackt oder deren Existenz von Geheimdiensten noch nicht eingestanden worden sind.

Datenschützer*innen des Vereins Digitalcourage warnen, dass die massenweise Erfassung von Fingerabdrücken heute wenig Probleme bereiten mag, aber mit zukünftigen technischen Verfahren viele Bürger*innen einer Gefahr aussetzt. Bei einem in vielerlei Hinsicht digital inkompetenten Staat, ist dieses Misstrauen mehr als angebracht.

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