Eine Police in der Schultüte?

Sicherer Übergang vom Kindergarten in die Schule

  • Bianca Boss, Bund der Versicherten
  • Lesedauer: 3 Min.

Ebenfalls von hoher Relevanz ist es für Eltern, sich gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Todesfalls und des Arbeitskraftverlustes abzusichern. Am besten mit einer Risikolebens- und Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Eltern sollten sich die Frage stellen, welche zusätzlichen Ausgaben sie für eigene Kinder absichern müssen.

Die Rentenleistung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollte soweit angepasst werden, dass zum Beispiel die Ausgaben der Kinder während eines Studiums gedeckt wären. Selbiges gilt für die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung.

Bei vielen Verträgen ist eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne eine erneute Gesundheits- und Risikoprüfung (sog. Nachversicherung) möglich.

Aber Achtung! Der Abschluss einer kapitalbildendenden Versicherung ist weder für Kinder noch im Erwachsenenalter angeraten. Der Bund der Versicherten rät davon ab, gerade solche Produkte in die Schultüte zu tun.

Haben Eltern an die private Haftpflichtversicherung sowie die Absicherung ihrer Familie gedacht, geht es als Letztes darum, finanzielle Sicherheit zu schaffen, sollte das Kind wegen Krankheit oder eines schweren Unfalls dauerhaft beeinträchtigt sein. Man spricht hier von Invalidität. Dabei sollte eine Versicherungsleistung so hoch sein, dass zumindest ein Elternteil beruflich für das Kind kürzer treten könnte. Da schwer beeinträchtigte Kinder oftmals auch im Erwachsenenalter kein eigenes Einkommen erzielen werden, muss dieses Szenario berücksichtigt werden.

Für die finanziellen Folgen einer Invalidität bietet sich einerseits eine Kinderunfallversicherung an, andererseits eine teurere, aber dafür umfassenderen Kinderinvaliditätsversicherung.

Die Unfallversicherung zahlt, wenn das Kind durch Unfall bleibende körperliche Schäden erlitten hat. Der Geldbetrag soll grundsätzlich einmalige Kapitalbedarfe decken wie notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Wichtig ist, dass die Grundsumme dieser Invaliditätsleistung bei mindestens 200 000 Euro liegt. Zudem ist die Vereinbarung einer Progression von 225 bis 350 Prozent sinnvoll, um die Leistung bei erhöhter Invalidität zu steigern.

Insbesondere für Kinderunfallversicherungen ist allerdings die Vereinbarung einer Unfallrente angeraten. Wir empfehlen für die Kinderunfallversicherungen eine Rentenhöhe, die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, mindestens 1000 Euro monatlich.

Kinderinvaliditätsversicherung hilft bei Invalidität nach Krankheit

Noch höheren Schutz bietet die Kinderinvaliditätsversicherung (KIV). Hauptunterschied zwischen diesen beiden Versicherungen ist, dass eine Kinderinvaliditätsversicherung nicht nur bei einer unfall-, sondern auch bei einer krankheitsbedingten Invalidität des Kindes leistet.

89 Prozent aller schweren Behinderungen krankheitsbedingt

Warum das entscheidend ist, untermauert eine Erhebung des Statistischen Bundesamts: Im Jahr 2019 lebten rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Von diesen schweren Behinderungen war aber nur knapp ein Prozent auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Demgegenüber stehen 89 Prozent, die durch eine Krankheit verursacht wurden. Lediglich drei Prozent der Behinderungen waren angeboren oder traten im ersten Lebensjahr auf.

Der BdV rät daher zum Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung, die sowohl bei krankheits- als auch unfallbedingter Invalidität leistet. Im Vergleich zu einer Kinderunfallversicherung ist sie allerdings deutlich teurer und wird deshalb nur von wenigen Versicherern angeboten.

www.bundderversicherten.de

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