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EuGH: »Stop-Soros-Gesetz« rechtswidrig

Europa verurteilt Ungarn wegen Gesetz gegen Flüchtlingshelfer

  • Lesedauer: 2 Min.

Luxemburg. Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Das sogenannte »Stop-Soros-Gesetz« der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-821/19).

Hintergrund des Urteils ist eine Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz von 2018. Es kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien wohl nicht schutzberechtigt seien. Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, »mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten«, argumentiert die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts.

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Die EuGH-Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Durch die ungarische Regelung würden die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Personen unterstützen, die internationalen Schutz suchen, hieß es am Dienstag.

Die Bezeichnung »Stop Soros« bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen. Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen.

Die EU-Kommission verklagte Ungarn in den vergangenen Jahren wiederholt wegen der Asylregeln vor dem EuGH. Dabei stellte der Gerichtshof bereits mehrfach fest, dass grundlegende Teile der ungarischen Asylpolitik gegen EU-Recht verstoßen. Unter anderem entschieden die Richter im vergangenen Jahr, dass die ungarische Regel, wonach ein Asylantrag zurückgewiesen werden kann, wenn der Antragsteller über ein »sicheres Transitland« einreist, rechtswidrig ist.

Ungarn setzte die Urteile allerdings nicht immer zur Zufriedenheit der EU-Kommission um. Diese beantragte gerade erst in der vergangenen Woche finanzielle Sanktionen gegen Budapest beim EuGH, weil Ungarn ein Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres nicht ausreichend umgesetzt habe. Damals stellte der EuGH fest, dass ungarische Vorschriften über die Regeln und Verfahren in Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze gegen EU-Recht verstoßen. Insbesondere habe Ungarn noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten, erklärte die Kommission. dpa/nd

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