Warnung vor Ratenzahlung mit Lohnabtretung

Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg für Schuldner

  • Lesedauer: 2 Min.

Diese Klausel ermächtigt die Inkassounternehmen, bei ausbleibender Zahlung direkt den Arbeitgeber des Betroffenen zu kontaktieren und den pfändbaren Teil des Gehalts einzuziehen. Ein richterlicher Beschluss ist dabei nicht nötig. Der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) liegen inzwischen zahlreiche Beschwerden betroffener Verbraucher vor.

»Die Betroffenen fühlen sich von den Inkassounternehmen hintergangen und viele befürchten, dass der Anruf eines Inkassodienstes das Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber belastet«, so Kerstin Föller von der vzhh. »Es darf nicht sein, dass Inkassodienste direkten Zugriff auf das Girokonto von Schuldnern haben. Damit können sie die Betroffenen erst recht in beträchtliche finanzielle Probleme stürzen.«

Wichtig: das Pfändungsschutzkonto

Darüber hinaus warnen die Verbraucherschützer vor einer weiteren Klausel in Ratenzahlungsverträgen mit Inkassodiensten: der Abtretung eines »gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit«. Aufgrund dieser Klausel können Inkassounternehmen nicht nur das gesamte Guthaben auf einem Konto einziehen, sondern darüber hinaus auch einen vom Schuldner vereinbarten Disporahmen voll ausschöpfen.

Bei der Abtretung eines »gegenwärtigen und künftigen Kontoguthabens nebst Dispositionskredit« handelt es sich nämlich nicht um eine Pfändung, bei der Schuldner nach Erhalt noch vier Wochen Zeit haben, ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln, sondern um eine freiwillige Abtretung. »Diese Klausel bedroht die Existenz der Betroffenen«, so Föller. »Schöpfen die Unternehmen ihre Möglichkeiten voll aus, bleibt den Schuldner nicht einmal mehr das Existenzminimum. So eine Klausel darf es in einem Vertrag nicht geben.« Geschützt ist das Guthaben auf einem Konto nur, wenn es sich bei dem Konto gleichzeitig auch um ein P-Konto handelt.

Rechnung prüfen mit Inkasso-Check

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check der Verbraucherzentrale Hamburg können Ratsuchende eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten einer Inkassorechnung prüfen. Sie werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten abschließend eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wie viel sie bezahlen müssen. Zudem können sie, falls nötig, gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen. vzhh/nd

Weitere Infos: www.vzhh.de/inkasso-check

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